(...) Wenn Sie den ganzen Dialog lesen, sehen Sie zudem, dass über die Höhe des Selbstbehaltes diskutiert wurde. In der Leitlinie eines Gerichts wurde danach differenziert, ob das Einkommen des Unterhaltspflichtigen aus eigener Erwerbstätigkeit stammt oder nicht. Deshalb halte ich die Frage für legitim, ob der in der Leitlinie des Oberlandesgerichts ausgewiesene geringere Betrag oder der normale Selbstbehalt in Höhe von 1300 Euro in dem Fall eines im Vorruhestand befindlichen Unterhaltspflichtigen zu berücksichtigen ist. (...)
(...) Es ist also weder zu besorgen, dass viele Unterhaltspflichtige in der Vergangenheit zu viel gezahlt haben, noch ist der Unterhalt, der zumindest zu zahlen ist, gesunken. Die genannten Werte können Sie Übrigens in der Anlage der bisherigen Düsseldorfer Tabelle auf der Homepage des OLG Düsseldorf nachlesen. (...)
(...) was Sie ansprechen, ist in der Tat zumindest insoweit ein Problem, als die Absender nicht darüber informiert werden, was mit ihren Daten geschieht. Wie genau die Übermittlung der Daten gehandhabt wird und für welche Art von Sendungen es überhaupt nur gilt, können Sie bei der Aufsichtsbehörde, der Bundesnetzagentur, erfragen. Das Bundesministerium der Justiz hat keinerlei Zuständigkeiten in dem Bereich. (...)
Sehr geehrter Herr Prinz,
Sehr geehrter Herr Führer,
zur Beantwortung Ihrer Frage verweise ich Sie auf meine Antwort an Herrn Jahn vom 28.01.2008.
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries
Sehr geehrter Herr Stiefel,