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Brigitte Zypries
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Frage von Michael S. •

Frage an Brigitte Zypries von Michael S. bezüglich Familie

Sehr geehrte Frau Zypries,

vor annährend 5 Jahren hat das Bundesverfassungsgericht den Auftrag an den Gesetzgeber erteilt, zu überprüfen, ob die gesetzliche Vermutung stimmt, dass eine nichtverheiratete Mutter dem Vater des Kindes nur dann die gleichberechtigte Teilhabe an der Erziehung des Kindes durch ein gemeinsamens Sorgerecht verweigert, wenn dafür ausschließlich kindeswohlorientierte Gründe sprechen. Hierzu wollten Sie bzw. ihr Ministerium nach langem Zögern eine Praxisbefragung machen.

Am 23.03.2007 schreiben Sie dazu: "Eine Praxisbefragung bei Rechtsanwälten und Jugendämtern soll hierüber weiteren Aufschluss geben. Die Ergebnisse dieser Befragung werden demnächst vorliegen und ausgewertet werden."

Am 22.05.2007 schrieben Sie dazu: "Eine Praxisbefragung bei Rechtsanwälten und Jugendämtern soll hierüber weiteren Aufschluss geben. Die Auswertung dieser Befragung wird demnächst vorliegen."

Am 15.06.2007 schreiben Sie dazu: "Die Auswertung der Ergebnisse aus der Umfrage des Bundesministeriums der Justiz wird in Kürze abgeschlossen sein."

Am 23.10.2007 schreiben Sie dazu: "Eine Praxisbefragung bei Rechtsanwälten und Jugendämtern soll hierzu weitere Informationen liefern. Die Auswertung dieser Befragung wird demnächst vorliegen."

Nun möchte ich nicht fragen, was Sie unter "demnächst" verstehen, sondern:

1. Welche Gründe führen dazu, dass Sie dem Beobachtungsauftrag des Bundesverfassungsgerichtes bisher nicht nachkommen sind?

2. Ist die Annahme richtig, dass tatsächlich von einem sehr großen Anteil der missbräuchlichen Ausübung der elterlichen Sorge durch die Mütter auszugehen ist?

3. Warum halten Sie die Ergebnisse der Untersuchung Ihres Ministeriums unter Verschluß?

Mit freundlichen Grüßen
Michael Stiefel

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Stiefel,

eine von einem Ministerium durchgeführte Befragung ist keine wissenschaftliche Untersuchung. Vor diesem Hintergrund haben die Fragen, die Herr Harald Merker am 22. März 2008 in diesem Forum gestellt hat, durchaus ihre Berechtigung. Im Bundesministerium der Justiz wird daher derzeit geprüft, ob es erforderlich ist, ergänzend zu der Befragung eine umfassende wissenschaftliche Untersuchung in Auftrag zu geben.

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries