Frage von Marco S. • 19.03.2008
Antwort von Brigitte Zypries SPD • 27.03.2008
Sehr geehrter Herr Schopferer,
Sehr geehrter Herr Schopferer,
(...) Nach dieser Vorschrift muss der Sachverständige sein Gutachten im Falle seiner Vereidigung beeiden. Auf die Unparteilichkeit des Sachverständigen ist deshalb bereits bei seiner Auswahl zu achten. Sollte ein Sachverständiger einmal gegen seine Pflichten verstoßen, kann er selbst strafrechtlich verfolgt werden. (...)
Sehr geehrter Herr Mutscher,
(...) Die Frage, ob ein Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör vorliegt, muss nach Verkündung einer gerichtlichen Entscheidung grundsätzlich dem Rechtsmittelgericht vorbehalten bleiben. Dies ist selbstverständlich und gilt auch nicht erst seit Einführung der Anhörungsrüge. (...)
Sehr geehrte Frau Wörn,
Sehr geehrter Herr Putzlocher,