Portrait von Brigitte Zypries
Brigitte Zypries
SPD
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Brigitte Zypries zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Peter P. •

Frage an Brigitte Zypries von Peter P. bezüglich Familie

Sehr geehrte Frau Zypries

Ich wende mich mit diesem Schreiben hoffnungsvoll an Sie mit der Bitte um Hilfe.

Ich lebe seit Mai 2006 getrennt von meiner Frau und habe nach dem Trennungsjahr die Scheidung eingereicht. Bisher habe ich Trennungsunterhalt für meine Frau und Unterhalt für unser gemeinsames Kind ( 10 Jahre ) bezahlt. Nun hatte ich am 14.03.2008 einen Scheidungstermin vor dem Amtsgericht Nürnberg bei dem Vorsitzendem Richter H.Übelein. Meine Frau verlangte bei diesem Termin einen Nachehelichen Aufstockungsunterhalt und einen Rentenvorsorgeausgleich.

Auf Grund der Einführung des neuen Unterhaltsgesetzes vom 01.01.08 lehnte mein Rechtsanwalt dies mit der Begründung das das Kind bereits 10 Jahre alt ist und meine Frau schon seit dem zweiten Lebensjahr des Kindes wieder arbeitet ab und berief sich dabei auf das neue Gesetz und die damit verbundene Eigenverantwortung der Ehefrau.

Daraufhin Verlass der Vorsitzende Richter H. Übelein ein internes Schreiben vom 11.01.08 das der OLG Nürnberg mit seinen 4 Senaten verfasst hatte und an die Richter verschickte in dem den Richtern vergeschrieben wird wie sie zu Urteilen hätten. Und zwar generell zur Zahlung des Nachehelichen Aufstockungsunterhaltes bis zum 15 Lebensjahres des Kindes.

Wie kann es sein das noch bevor es überhaupt ein Urteil nach neuem Unterhaltsrecht gab das OLG Nürnberg am 11.01.08 ein solch Schreiben Verfasst und in Umlauf bringt ?? Der Richter H. Übelein bereits zu einer Entscheidung auf Grund dieses Schreibens gelenkt wird ohne den Einzellall geprüft zu haben ??? Wie soll ein Familienrichter nach bestem Wissen und Gewissen und neuer Rechtssprechung Urteilen wenn Ihm vom OLG bereits im Vorfeld die Hände gebunden werden ??

Ist das der Sinn des Neuen Unterhaltsrechts ??

mit freundlichen Grüßen
Peter Putzlocher

Portrait von Brigitte Zypries
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Putzlocher,

die Rechtsberatung in konkreten Einzelfällen ist den rechtsberatenden Berufen, also insbesondere den Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, vorbehalten. Bitte haben Sie daher dafür Verständnis, dass es mir auch als Bundesministerin der Justiz verwehrt ist, Ihnen in dem von Ihnen konkret geschilderten Fall Rechtsrat zu erteilen. Ich kann Ihnen nur empfehlen, sich an eine Anwältin oder einen Anwalt Ihres Vertrauens zu wenden.

Im übrigen gestatten Sie mir bitte die Anmerkung, dass ich ein öffentlich zugängliches Internet-Forum nicht für den geeigneten Ort halte, um höchstpersönliche Daten - wie die Einkommens- oder Familiensituation - zu offenbaren.

Über die Reform des Unterhaltsrechts im allgemeinen können Sie sich gerne auf der Homepage des Bundesministeriums der Justiz unter http://www.bmj.de informieren.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Brigitte Zypries