Sehr geehrter Herr Born,
(...) Ihr Personalausweis hat Recht - es ist die deutsche Staatsangehörigkeit. (...)
Sehr geehrter Herr Kraushaar,
(...) das Gesetz bestimmt, dass sich die Höhe des nachehelichen Unterhalts regelmäßig nach den ehelichen Lebensverhältnissen richtet, die Rechtsprechung wendet in diesem Zusammenhang den sogenannten Halbteilungsgrundsatz an. Danach kann der Unterhaltsberechtigte nicht mehr als die Hälfte des in der Ehe verfügbar gewesenen Gesamteinkommens als Unterhaltsbedarf geltend machen, es ist also gerade nicht so, dass ein Ehegatte alles und der andere gar nichts erhält. (...)
(...) Ziel muss es sein, gemeinsam mit allen Beteiligten einen tragfähigen Entwurf zu erarbeiten, der den verschiedenen Interessen aller Beteiligten hinreichend Rechnung trägt. Die evangelische Kirche Deutschlands hat sich bereits ausdrücklich für eine gesetzliche Regelung der Patientenverfügung ausgesprochen und auch die katholische Kirche hat die gesetzliche Verankerung von Patientenverfügungen grundsätzlich begrüßt. Deshalb sehe ich gute Chancen für eine baldige Einigung. (...)
(...) das neue Unterhaltsrecht sieht vor, dass die Unterhaltsansprüche von Kindern vorrangig zu erfüllen sind, damit wird erreicht, dass der Unterhalt für minderjährige Kinder deutlich häufiger auch tatsächlich voll bezahlt wird. Nach bisherigem Recht standen die Unterhaltsansprüche von Kindern denjenigen des Ehegatten gleichrangig gegenüber, dies hatte im Mangelfall zur Folge, dass auch der Unterhalt der Kinder gekürzt wurde. (...)