Frage an Brigitte Zypries von Elvira W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Zypries,
darf eine "beglaubigte Vorsorgevollmacht" (Ortsgericht), und zudem als Ergänzung wegen Grundbesitz "notarielle Vollmacht" ohne Gerichtsbeschluss außer Kraft gesetzt werden???
Eine dringliche Anfrage, da es sich hierbei, weil geschehn, auch um die Rechte meiner Kinder handelt, eines noch minderjährig, man mir die Geschäftsfähigkeit absprach (Gutachter), das Gericht dies nicht im Gehör erfasst, noch bereit ist eine Anhörung, zuvor und danach durch zu führen.
Gilt die Vollmacht weiter, wie es das hiesige OLG-Ffm. bestätigt hat, nach Durchsicht des Gutachtens, welches die VOVO nicht tangiert hat?
Die Frankfurter Gerichtsbarkeit scheint da arge Schwierigkeiten zu haben, trotz Strafantrag gegen diesen Gutachter, welches auch unbehandelt bleibt von der STA-Ffm., hält man an einem Gutachten fest, welches bislang weder vor Gerichtsauftrag, noch danach im rechtlichen Gehör erfasst ist.
Generell ist zu klären, macht es überhaupt Sinn eine Vorsorgevollmacht zu erstellen, inwieweit kann diese aufgehoben werden und unter welchen Bedingungen?
Denke diese Frage wird sehr viele Bürger interessieren.
Ihre Antwort erwartend.
Grüße aus Hessen E. Wörn
Sehr geehrte Frau Wörn,
die Rechtsberatung in konkreten Einzelfällen ist den rechtsberatenden Berufen, also insbesondere den Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, vorbehalten. Bitte haben Sie daher dafür Verständnis, dass es mir auch als Bundesministerin der Justiz verwehrt ist, den von Ihnen konkret geschilderten Fall zu beurteilen. Ich kann Ihnen nur empfehlen, sich an eine Anwältin oder einen Anwalt Ihres Vertrauens zu wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries