Sehr geehrte Frau Allen,
Sehr geehrter Herr Bacher,
zur Beantwortung Ihrer Frage verweise ich Sie auf meine Antwort an Frau Meseke bzw. Herrn Hölzler vom 5.3.2008.
Mit freundlichen Grüßen
Birgitte Zypries
Sehr geehrte Frau Meseke,
ich habe Ihnen bereits am 5. März 2008 ausführlich auf Ihre Fragen geantwortet und habe dem nichts mehr hinzuzufügen.
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries
(...) Aber auch über dieses Alter hinaus kann ein Unterhaltsanspruch wegen Betreuung des Kindes bestehen. (...) Je nachdem, wie sich die Betreuung gestaltet, ist auch die Frage zu beantworten, in welchem Umfang eine Erwerbstätigkeit von dem betreuenden Elternteil erwartet werden kann. (...)
Sehr geehrter Herr Esel,
Ihre Frage vom 20.02.2008 ist mittlerweile beantwortet.
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries
(...) Anders ist die Lage allerdings im Hinblick auf *unmündige*, also jugendliche *Bürger*. Um den Jugendmedienschutz und damit den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sie gefährdenden Inhalten weiter zu verbessern, werden wir in diesem Jahr das Jugendschutzgesetz fortentwickeln. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung hierzu sieht vor, den Verbotskatalog der schwer jugendgefährdenden Trägermedien im Hinblick auf Gewaltdarstellungen zu erweitern. (...)