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Frage von Ines F. •

Frage an Brigitte Zypries von Ines F. bezüglich Familie

Werte Frau Zypries,

bereits am 12. Dezember 2003 fand in Berlin ein Workshop zum Thema „Welche Hoffnung können getrennte Familien in das vereinte Europa setzen ?“ statt. Im Internet ist dazu eine "Gegenüberstellung der Rechtssysteme im Hinblick auf die staatliche Regelung von Konflikten zwischen Eltern in Bezug auf ihre Kinder" unter der URL: http://www.koeppel-kindschaftsrecht.de/121203Rummelvon110104.doc verfügbar.
In der Analyse der Rechtslage in Frankreich heißt es:
"Frankreich hat im Jahre 1998 ein Kindschaftsrecht verabschiedet, das mit den Grundprinzipien der UN-Kinderrechtskonvention übereinstimmt."
Die deutsche Rechtslage ist weithin bekannt.

An zentraler Stelle heißt es daher:
"Vor allem ist man sich bewusst, dass die Rechtssysteme Frankreichs und Deutschlands harmonisiert werden müssen."

Im Abschnitt III "Bemühungen um Abhilfe" des bereits genannten Berichts wird angekündigt, "dass auf der Ebene der Justizministerien Frankreichs und Deutschlands den Berichten der beiden Vertreter der Justizministerien Frankreichs und Deutschlands und der Mitglieder einer in Rahmen dieser Zusammenarbeit eingesetzten Arbeitsgruppe große Anstrengungen unternommen worden sind, Abhilfe zu schaffen."

Welche Anstrengungen sind das aktuell und welche Konsequenzen ziehen Sie daraus? Wo kann man den Bericht der Arbeitsgruppe ersehen und welche Erkenntnisse konnten Sie daraus gewinnen?

Mit freundlichen Grüßen

Ines Fritz

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Fritz,

einleitend möchte ich klarstellen, dass die von Ihnen zitierte Zusammenfassung zu der von der französischen Botschaft initiierten Veranstaltung vom 12. Dezember 2003 die subjektive Einschätzung der Autoren wiedergibt. Ich möchte Ihnen aber gerne die in dieser Zusammenfassung angesprochenen Bemühungen der Justizministerien Deutschlands und Frankreichs näher erläutern.

Um den Schwierigkeiten in deutsch-französischen Kindschaftsstreitigkeiten zu begegnen, hat sich im Oktober 1999 auf Beschluss der damaligen Justizministerinnen Deutschlands und Frankreichs eine parlamentarische Mediatorengruppe gebildet, die in deutsch-französischen Sorge- und Umgangskonflikten tragfähige Lösungen für die betroffenen Kinder und ihre Eltern erarbeiten sollte. Hintergrund hierfür war die Erfahrung, dass im Streit binationaler Paare neben den persönlichkeitsbedingten Konflikten der Eltern häufig auch rechtliche und kulturelle Unterschiede zum Tragen kommen. Dabei können die Bedürfnisse der Kinder auf Erhalt ihrer persönlichen Beziehungen zu beiden Eltern leicht aus dem Blick geraten. Eine Mediation kann den Eltern dabei helfen, im Interesse ihrer Kinder wieder miteinander zu kommunizieren und eine für beide Seiten akzeptable Lösung zu finden. Die Mediatorengruppe wurde bis Ende 2002 in etwa 50 Fällen angerufen und konnte in zahlreichen Konfliktfällen einvernehmliche Regelungen zwischen den Konfliktparteien vermitteln. Aufgrund der dabei gewonnenen Erfahrungen haben die Justizministerien von Deutschland und Frankreich ein deutsch-französisches Modellprojekt für Familienmediation ins Leben gerufen. Im Rahmen dieses Modellprojekts wurden Sorge- und Umgangskonflikte professionellen Mediatoren aus beiden Ländern anvertraut, die in mehreren Seminaren für die speziellen Erfordernisse der binationalen Mediation fortgebildet wurden. Das Projekt wurde von den Justizministerien einige Jahre finanziell unterstützt. Dabei erwies es sich für binationale Mediationen als vorteilhaft, dass die am Verfahren beteiligten Mediatoren mit den Kultur- und Rechtssystemen der beiden Länder vertraut sind und im Mediationsverfahren sowohl die französische als auch die deutsche Sprache gesprochen wurde. Die Erfahrungen mit dem deutsch-französischen Modellprojekt haben deutlich gemacht, dass gerade in internationalen Kindschaftskonflikten ein Mediationsverfahren zu einem möglichst frühen Zeitpunkt eingeleitet werden sollte. Dementsprechend wird versucht, die binationale Mediation als dauerhafte Einrichtung auszubauen und vermehrt auch in Kindschaftskonflikten zwischen anderen Ländern einzusetzen. Das Modellprojekt zur deutsch-französischen Familienmediation wurde zwischenzeitlich beendet. Das Bundesamt für Justiz hat es nunmehr übernommen, in Konfliktfällen auf Wunsch der Konfliktparteien Mediatorenpaare zu vermitteln, die eine binationale Mediation durchführen.

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries