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SPD
• 18.06.2008

(...) Ich unterstütze den Gesetzentwurf meines Fraktionskollegen Joachim Stünker. Dieser Entwurf stellt eindeutig klar, dass eine Patientenverfügung in allen Lebensphasen zu beachten ist. Dadurch bekommt jeder, der eine solche Verfügung macht, die Gewissheit, dass sein Wille auch dann nicht übergangen wird, wenn er sich selbst nicht mehr äußern kann. (...)

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SPD
• 19.06.2008

(...) Mit der Kindschaftsrechtsreform 1998 haben nicht miteinander verheiratete Eltern erstmals die Möglichkeit erhalten, die elterliche Sorge gemeinsam auszuüben. Da nicht verheiratete Eltern aber nicht nur in intakten nichtehelichen Lebensgemeinschaften leben, sondern vielfach auch in flüchtigen oder instabilen Beziehungen, konnte der Gesetzgeber nicht allgemein davon ausgehen, dass die Eltern bereit und in der Lage sind, zum Wohl des Kindes zu kooperieren. (...)

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SPD
• 26.06.2008

Sehr geehrter Herr Demmer,

zur Beantwortung Ihrer Frage möchte ich Sie auf meine Antwort an Herrn Davidsen vom 25. Juni 2008 verweisen.

Mit freundlichen Grüßen

Brigitte Zypries

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SPD
• 19.06.2008

(...) In Deutschland sind die von der Richtlinie vorgeschriebenen Lauterkeitsstandards überwiegend schon seit der Reform des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) im Jahr 2004 anzuwenden. Die 2005 erlassene Richtlinie enthält allerdings weitere Anforderungen und insbesondere Präzisierungen, die eine nochmalige Änderung des UWG erforderlich gemacht haben. (...)

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SPD
• 25.06.2008

(...) Deshalb kann man feststellen, dass die Justizminister einiger Länder zwar versucht haben, den Zugriff auf die gespeicherten Vorratsdaten möglich zu machen, dieser Vorschlag hat aber – wie ich finde zu Recht – keine Mehrheit gefunden. Im Gegensatz zu einigen meiner Kollegen, die an ihrer Forderung auch öffentlich weiter festhalten, habe ich einen Rückgriff auf die Vorratsdaten für Zwecke des Zivilrechts immer abgelehnt. (...)

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SPD
• 17.06.2008

(...) Auch die Tatsache, dass für die Rechtsmittel im zivilrechtlichen Klageverfahren, im Gegensatz zu den Rechtsmitteln anderer Fachgerichtsbarkeiten, ausnahmslos Anwaltszwang besteht, ist in der Öffentlichkeit weitläufig bekannt. Ist dem durchschnittlichen Rechtsanwender also bekannt, dass er sich hinsichtlich eines Rechtsmittels anwaltlich beraten und vertreten lassen muss, so ist eine Rechtsmittelbelehrung weniger dringlich als in Verfahren, in denen der Rechtsuchende das Verfahren selbst oder ohne anwaltlichen Beistand führen darf. Einem Rechtssuchenden wäre also mit einer Rechtsmittelbelehrung kaum geholfen, da er das Rechtsmittel ohnehin nicht selber, sondern nur durch einen Rechtsanwalt einlegen dürfte. (...)

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