Portrait von Brigitte Zypries
Brigitte Zypries
SPD
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Brigitte Zypries zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Hartmut M. •

Frage an Brigitte Zypries von Hartmut M. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Ministerin,

durch Zufall habe ich mich mit dem Thema P-Konto beschäftigt. Da eine Nachbarin mich um Rat fragte.
Ich gab P-Konto bei Wikipedia ein und sah dort, dass dieses Ende 2008 eingeführt werden soll. Wissen Sie schon den genauen Zeitpunkt der Einführung?
Außerdem steht bei Wikipedia, dass es keinen Rechtsanspruch auf so ein Konto geben wird. Stimmt das?

Was sollen die Betroffenen tun, wenn ihre Bank so ein Konto ablehnt?
Gilt der Pfändungsschutz über 985 Euro auch für normale Konten? Oder muss man da mit der Bank eine Vereinbarung treffen?

Meine Nachbarin musste der Bank zigmal schreiben und teure Telefonate führen, damit das Konto für sie wieder benutzbar war. Ist das rechtskonform?

Ich würde es sehr begrüßen, wenn der Pfändungsschutz über 985 Euro für jederfrau und jedermann eingeführt werden würde!

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Hartmut Mayer

Portrait von Brigitte Zypries
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Dr. Mayer,

die Beratungen im Bundestag zum P-Konto sind noch nicht abgeschlossen; ich hoffe aber, dass dies im Herbst 2008 geschehen wird. Wann das neue Gesetz in Kraft treten wird, kann ich derzeit noch nicht sagen, da auch noch über die Umstellungsfrist diskutiert wird; ich rechne damit, dass dies im Jahr 2009 sein wird. Nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung kann die Umwandlung eines bestehenden Girokontos in ein P-Konto verlangt werden; dagegen besteht kein Anspruch auf "Neueinrichtung" eines Girokontos als P-Konto.

Gesetzlichen Pfändungsschutz für Girokonten gibt es schon nach geltendem Recht; der ist allerdings kompliziert ausgestaltet. Denn ein Schuldner braucht im Regelfall eine Gerichtsentscheidung für die Freigabe seines Kontos. Dabei berücksichtigt das Gericht die Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen, also auch den Betrag von 985,15 €. Wie Sie bin ich der Auffassung, dass grundsätzlich jeder schnellen und unkomplizierten Pfändungsschutz bei der Pfändung seines Girokontos erhalten soll. Dafür setze ich mich auch mit Nachdruck ein.

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries