Frage an Brigitte Zypries von Karin H. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Zypries,
in letzter Zeit hörte man immer wieder von einigen Hypothekenkreditverkäufen, bei denen Häuslebauer systematisch in den Ruin getrieben wurden, indem die Käufer auf die Grundschuld Wucher-Zinsen erhoben.
Hierzu gehörte LoneStar, bei deren Tochter Hudson Advisors, Friedrich Merz, CDU als Anwalt und Berater tätig ist.
Beweis: Urteil vom OLG München
http://www.nachdenkseiten.de/?p=3019
http://www.bueso.de/seiten/medien/LoneStar.pdf
Diese sogenannten Heuschrecken treiben hier ihr Unwesen. Sie haben den Bürgern erzählt, dass jetzt ein Gesetz kommt, das den Bürger besser vor solchen Kreditverkäufen schützt.
Heute las ich die
http://www.nachdenkseiten.de/?p=3295
und stellte fest, dass Prof. Dr. Jur. Karl-Joachim Schmelz als erfahrener Jurist festgestellt hat, dass dieses neue Gesetz, das bereits am 26.06.2008, also in wenigen Tagen verabschiedet wird, gravierende Nachteile für die Kreditnehmer - also die Verbraucher - haben wird und die Verkäufe dieser Hypothekenkredite sogar noch erleichtert!
http://www.nachdenkseiten.de/upload/pdf/20080622_%20Schmelz.pdf
Wieso gestalten Sie solche Gesetze, die erhebliche Nachteile für uns Verbraucher beinhalten?
Wieso gestalten nachweislich diese Lobbyisten unsere Gesetze?
Mit freundlichem Gruß
Karin Hujer
Sehr geehrte Frau Hujer,
die Gesetze in diesem Land werden nicht von Lobbyisten gemacht, sondern vom Bundestag und gegebenenfalls auch dem Bundesrat nach eingehender Beratung beschlossen. Wenn Interessenvertreter im Vorfeld bei der Erarbeitung von Gesetzentwürfen beratend mitwirken, geschieht dies im Interesse einer größeren Praxisnähe und unbürokratischeren Gestaltung der Gesetzgebung und ist den jeweiligen Entscheidungträgern auch bekannt. Ergebnis dieses Kompetenzaustausches sind ein praxistaugliches Recht, das allen Bürgerinnen und Bürgern zu Gute kommt.
Das trifft auch auf das am 27. Juni 2008 verabschiedete Risikobegrenzungsgesetz zu. Es enthält eine Reihe von Regelungen, die die Rechtsstellung von Kreditnehmern deutlich verbessern. Jeder, der Grundschulden erwirbt, muss sich in Zukunft Einreden des Darlehensnehmers aus dem Sicherungsvertrag entgegenhalten lassen. Jeder Kreditnehmer muss vor Abschluss eines Darlehens darüber informiert werden, ob ein Wechsel des Gläubigers möglich ist und er muss weiter unverzüglich darüber informiert werden, wenn ein Wechsel des Gläubigers stattgefunden hat. Darlehen können künftig erst bei erheblichen Zahlungsrückständen gekündigt werden. Und schließlich: jeder, der wegen Darlehensforderungen zu Unrecht vollstreckt, ist auch dann schadensersatzpflichtig, wenn ihn kein Verschulden trifft. Im Übrigen bieten viele Kreditinstitute Darlehen an, bei denen der Verkauf von Forderungen ausdrücklich ausgeschlossen ist; der Kunde kann also wählen, ob er das Risiko eines Weiterverkaufs ausschließen will.
Weitergehende Maßnahmen würden keine wesentliche Verbesserung bringen, aber die Refinanzierungsmöglichkeiten der Kreditinstitute beeinträchtigen. Kredite würden dann nur noch in geringerem Umfang gewährt und sie würden auch teurer werden. Damit wäre niemand gedient; schon gar nicht Verbrauchern.
Weiterführende Informationen finden Sie auch auf der Website des Bundesjustizministeriums (www.bmj.de) unter dem Stichwort "Verbraucherschutz".
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries