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Brigitte Zypries
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Frage von Michael S. •

Frage an Brigitte Zypries von Michael S. bezüglich Familie

Sehr geehrte Frau Zypries,

offensichtlich stagniert die Gleichberechtigung und die Gleichstellung der nichtehelichen Kinder und Väter in den vergangenen Jahren auf einem Niveau zu dem der Abgeordnete des Europaparlamentes Alexander Alvaro (MdEP)
konstatiert:

"...Leider ist die Situation in Deutschland nicht so wie in vielen anderen europäischen Mitgliedstaaten, wie Frankreich, Großbritannien, Italien, Belgien oder Luxemburg. Unsere Nachbarländer sind uns in dieser Hinsicht weit voraus. Diese haben ihr Kindschaftsrecht schon längst den Richtlinien der EMRK angepasst. Somit ist Deutschland in Sachen gemeinsames Sorgerecht für nichteheliche Eltern in Europa zwar nicht ganz isoliert, es gehört jedoch zu den wenigen Mitgliedstaaten, dessen Gesetzgebung in diesem Bereich wohl nicht mit der EMRK vereinbar ist...."

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Bereits am 18. Januar 2006 berichtet die Berliner Morgenpost, dass Sie "das Sorgerecht zu Gunsten von nicht verheirateten Eltern reformieren" wollten. Mehr als zwei Jahre später schreiben Sie in Ihrer Antwort an Herrn Wagner hier am 3. Juli 2008, dass "das Bundesministerium der Justiz (prüft), ob und ggf. wie Väter stärker an der elterlichen Sorge beteiligt werden können."

Wird das Ende dieser Prüfungen noch in die laufende Legislatur und Ihre Amtszeit fallen?

Werden Sie noch einen Gesetzesvorschlag für gleiche Elternverantwortung durch ein Sorgerecht ab Geburt vorlegen oder überlassen Sie das den Oppositionsparteien oder Ihrer Nachfolgerin / Ihrem Nachfolger?

Mit freundlichen Grüßen
M.Stiefel

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Stiefel,

in meiner Antwort auf die Anfrage von Herrn Holzer vom 13. Juni 2008 habe ich die Gründe dargestellt, die für die gesetzliche Regelung des § 1626a BGB sprechen. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 29. Januar 2003 festgestellt, dass diese Gründe die unterschiedlichen gesetzlichen Regelungen für verheiratete und nicht verheiratete Eltern rechtfertigen. Ich gehe daher davon aus, dass die Regelung des § 1626a BGB auch nicht menschenrechtswidrig ist. Eine ähnliche Rechtslage wie in Deutschland besteht übrigens in Österreich, Liechtenstein und der Schweiz.

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries