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Frage von Frau S. •

Frage an Brigitte Zypries von Frau S. bezüglich Familie

Sehr geehrte Frau Zypries,

"der Unterhaltsvorschuss dient der Sicherstellung des Unterhalts von minderjährigen Kindern, wenn ein unterhaltspflichtiger Elternteil keinen Unterhalt für ein Kind zahlt oder dies nicht kann."

Meine Tochter bekam bis zu meiner Eheschließung Unterhaltsvorschuss, da ihr leiblicher Vater keinen Unterhalt gezahlt hat. Als ich dann den Einstellungsbescheid bekam, ging ich zum Jugendamt. "Unterhaltsvorschuss bekommen nur Alleinerziehende", so die Begründung.

Ehrlich gesagt finde ich das nicht gerecht. Das Bundesverfassungsgericht fordert, dass Unterhaltsansprüche, die wegen der Betreuung eines Kindes bestehen, für unverheiratete und verheiratete oder geschiedene Eltern gleich zu gestalten sind. In meinem Fall werden jedoch Unterschiede zwischen verheiratete und unverheiratet Eltern gemacht .

Ist das angesichts des "Gleichbehandlungsgesetz" überhaupt vertretbar? Egal, in erster Linie sind doch die Eltern für den Unterhalt ihrer Kinder verantwortlich. Stiefeltern sind gegenüber den Kindern ihres Partners nicht zu Unterhalt verpflichtet, weil sie mit den Kindern nicht direkt verwandt sind. Man bekommst doch für das Kind Unterhaltsvorschuss, weil der Vater nicht leistungsfähig ist und nicht weil man "unverheiratet" ist, oder doch?
Die Begründung, das UVG einzustellen, weil ein Dritter die alltägliche Betreuung des Kindes übernimmt ist für mich nicht nachvollziehbar, da eine unverheiratete "allein erziehende Mutter" mit Freund oder Lebenspartner trotzdem UVG erhält.

Im Übrigen: Anspruch auf Unterhaltsvorschuss besteht, wenn ein Kind das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat."
Wieso eigentlich, fallen die Kosten für Verpflegung und Kleidung, Wohnung, Bildung, Erholung, Gesundheits- und Krankheitsfürsorge (§ 1610 Abs. 2 des BGB) mit dem 12. Lebensjahr weg????

Ich erwarte nicht, dass Sie mein Problem auch zu Ihrem persönlichen Problem machen, aber ich bin mir sicher, dass es nicht allein mein Problem ist.

Mit freundlichen Grüßen,
Schmidt

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Schmidt,

für Fragen zum Unterhaltsvorschussgesetz ist innerhalb der
Bundesregierung das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend zuständig . Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anregungen dorthin .

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries