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Frage von Peter S. •

Frage an Brigitte Zypries von Peter S. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Zypries,

ich hätte gerne eine Erklärung hinsichtlich der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes über die Überhangsmandate. Sofern ich das Urteil richtig verstanden habe, ist das derzeitige Wahlrecht nicht verfassungskonform, da die Regelung zu den Überhangsmandaten paradoxe Wahlergebnisse hervorbringen kann. ("weniger Stimmen können zu mehr Mandaten führen").
Soweit so gut, daraus folgt doch logisch direkt, dass der Deutsche Bundestag in seiner jetzigen Zusammensetzung nicht verfassungskonform ist. Jetzt frage ich mich, warum führt dieses Urteil nicht direkt zur Auflösung des Bundestages? Und noch besser, diese verfassungswiedrige Regelung darf auch im Jahre 2009 wieder angewendet werden.

Ich würde mich freuen, wenn Sie mir erklären könnten was daran rechtsstaatlich ist und die zugrundliegende Logik.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Stauvermann

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Stauvermann,

Sie haben das Urteil des Bundesverfassungsgerichts richtig verstanden. Die Regelungen des Bundeswahlgesetzes, aus denen sich der Effekt des negativen Stimmgewichts ergibt („weniger Stimmen können zu mehr Mandaten führen“), sind verfassungswidrig, weil sie die Grundsätze der Gleichheit und Unmittelbarkeit der Wahl verletzen. Der Wahlfehler wirkt sich zwar auf die Zusammensetzung des 16. Deutschen Bundestages aus, führt aber nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts wegen eines überwiegenden Bestandsschutzes nicht zu dessen Auflösung. Gleichwohl hat das Gericht den Gesetzgeber verpflichtet, spätestens bis zum 30. Juni 2011 eine verfassungsgemäße Regelung zu treffen.

Da innerhalb der Bundesregierung das Innenministerium für Fragen des Wahlrechts zuständig ist, möchte ich Sie bitten, sich direkt dorthin zu wenden.

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries