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Antwort von Brigitte Zypries
SPD
• 21.08.2008

(...) Allgemein gilt: Kosten von Mahnschreiben sind als Verzögerungsschaden dann erstattungsfähig, wenn nach Eintritt des Verzugs gemahnt wurde und die Mahnung eine zweckentsprechende Maßnahme der Rechtsverfolgung ist. Die Kosten der Erstmahnung, die den Verzug überhaupt erst begründet, können nicht verlangt werden. Allerdings kann man auch ohne Mahnung in Verzug geraten. (...)

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SPD
• 01.09.2008

(...) Grundsätzlich kann ich zu der von Ihnen angesprochenen Problematik jedoch sagen, dass die Staatsanwaltschaft durchaus - auch wenn das auf den ersten Blick ungewöhnlich scheinen mag - ein gewisses Ermessen hinsichtlich der Entscheidung hat, ob sie Anklage erhebt oder nicht. (...)

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