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SPD
• 28.01.2024

Die eindeutige Antwort lautet JA, da diese Kürzung keinerlei Konsequenzen für die Stabilität der (gesetzlich vorgeschrieben) Rentenerhöhungen, Rentenauszahlungen oder Rentenbeiträge hat und da dieser Schritt lediglich eine (gesetzlich vorgeschriebene!) Kürzung der Rücklage der Rentenversicherung als Grundlage hat.

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SPD
• 18.09.2023

Grundsätzlich kann ich Sie zum Vorgehen bei der Auszahlung der Energiepreispauschale (EPP) über den Steuerbescheid durch das Finanzamt lediglich auf klare Festlegungen aufmerksam machen, die in einer Veröffentlichung auf der Webseite des Finanzministeriums nachzulesen sind.

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