Die eindeutige Antwort lautet JA, da diese Kürzung keinerlei Konsequenzen für die Stabilität der (gesetzlich vorgeschrieben) Rentenerhöhungen, Rentenauszahlungen oder Rentenbeiträge hat und da dieser Schritt lediglich eine (gesetzlich vorgeschriebene!) Kürzung der Rücklage der Rentenversicherung als Grundlage hat.
Ja, für die SPD wäre die Abschaffung des Dienstwagenprivilegs keinesfalls ein Tabu, allerdings wäre das in dieser Wahlperiode mit unserem Koalitionspartner FDP ganz sicher nicht durchsetzbar.
Diese 60 Mrd. Euro Kreditermächtigungen können nicht mehr genutzt werden – und zwar egal für welchen Zweck.
Auf der MPK wurde nun vereinbart: die Entgegennahme des Asylantrags und die Anhörung sollen grundsätzlich in der Erstaufnahmeeinrichtung stattfinden [...].
Grundsätzlich kann ich Sie zum Vorgehen bei der Auszahlung der Energiepreispauschale (EPP) über den Steuerbescheid durch das Finanzamt lediglich auf klare Festlegungen aufmerksam machen, die in einer Veröffentlichung auf der Webseite des Finanzministeriums nachzulesen sind.
Der einfachste Weg, über den Sie die Energiepreispauschale noch erhalten können, besteht über die Abgabe Ihrer Steuererklärung 2022. Der richtige Ansprechpartner ist in Ihrem Fall das für Sie zuständige Finanzamt.