Müssen wir ab 2024 auf Gasheizungen verzichten ?
Moin Frau Hagedorn,
Wie können wir (Eigentümer) die 65 % erneuerbare Energien für die geplanten neuen Heizungen aufbringen, wenn doch dieser Anteil nicht in allen Regionen zu Verfügung steht? Abschließende Ergebnisse sind jetzt zügig erforderlich. Klimaschutz will auch ich, aber bitte mit Struktur und die fehlt in der Politik. Ist es sinnvoll erst zum Sommer 2023 ein entsprechendes Gesetz zu verabschieden und dann Anfang 2024 gültig werden zu lassen? Mit einer Wärmepumpe lässt sich die neue Vorgabe vielleicht erfüllen, denn sie kann beinahe zu 100 Prozent mit erneuerbar Energie betrieben werden! Aber nur, wenn auch der erforderliche Strom aus eben diesen gewonnen wird und das ist eben nicht so schnell machbar. In vielen ländlichen Altbauten lässt sich die Gas- oder Ölheizung nicht so leicht durch eine Wärmepumpe ersetzen. Die Eigentümer/Besitzer müssen u.U. sanieren - mal mehr, mal weniger aufwendig. Wie kann der Klimaschutz hier ordentlich und
Sehr geehrter Herr M.,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 16. März.
Auf Ihre Frage, ob Eigentümer ab 2024 auf Gasheizungen verzichten müssen, kann ich Ihnen ganz klar sagen: Nein! Wie Sie in den Medien lesen konnten, gibt es aktuell zu dem geplanten Gesetz nur einen ersten „Referentenentwurf“. Dies ist ein erster Vorschlag für ein geändertes Gebäudeenergiegesetz, der in der kommenden Zeit noch konkretisiert und zwischen den zuständigen Ministerien sowie ebenfalls im Dialog mit den Bundesländern und diversen Fachverbänden abgestimmt wird, bevor der Gesetzentwurf dann im Bundestag erstmalig diskutiert und im parlamentarischen Prozess (auch mit öffentlichen Sachverständigenanhörungen) beraten und in der Regel verändert wird. Ziel ist, dass dieser langwierige Gesetzgebungsprozess noch vor dem Jahresende erfolgreich durch einen Bundestagsbeschluss abgeschlossen werden kann.
Fakt ist, dass im Ergebnispapier des Koalitionsausschusses vom 23. März 2022 grundsätzlich vereinbart ist (Zitat): "Wir werden jetzt gesetzlich festschreiben, dass ab dem 1. Januar 2024 möglichst jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben werden soll."
Damit ist klar, dass selbstverständlich für alle in Betrieb befindlichen Heizungen Bestandsschutz gilt und sich dieses Gesetz nur auf NEU einzubauende und damit künftige Heizungsanlagen bezieht. Ich versichere Ihnen, dass auch ich im ländlichen Raum in Kasseedorf eine moderne Erdgasheizung habe und viele meiner Nachbarn in Ostholstein durch das Leitungsnetz des kommunalen Zweckverbandes mit Erdgas versorgt werden, so dass es sicherlich viele Jahre dauern wird, bis alle aktuell in Betrieb befindlichen Erdgas-Heizungen nach und nach ausgetauscht werden können. Trotzdem ist es richtig, bei erforderlichen Neueinbauten jetzt bald nicht mehr auf Erdgas zu setzen, sondern – nach Übergangsfristen - zu mindestens 65 Prozent auf erneuerbare Energien, um unsere Klimaziele zu erreichen. Spätestens zum Jahr 2045 soll die Nutzung von fossilen Energien zum Heizen beendet und alle Heizungen vollständig mit erneuerbaren Energien betrieben werden.
Die bestehenden Öl- und Gasheizungen sollen also erst im Verlauf der nächsten Jahre nach und nach ausgetauscht werden. Der Ampelkoalition ist vollkommen bewusst, dass die Umstellung auf moderne Heizungsanlagen einige Jahre in Anspruch nehmen wird und der Umbau sowohl aufwendig als auch kostspielig sein wird. Das gilt sowohl für die Besonderheiten im ländlichen Raum als auch für Heizsysteme in Großbauten in den Städten. Daher hat Bundesbauministerin Geywitz bereits angekündigt, dass eine Vielzahl von Hybridlösungen und eine Bandbreite von Technologien berücksichtigt werden, um die geplante Wärmewende umzusetzen. Außerdem hat Bauministerin Geywitz zugesagt, dass das Gesetz sowohl sinnvolle Übergangsfristen beinhalten wird und auch für Härtefalle Handlungsoptionen ermöglichen wird.
Bezüglich Ihrer zweiten Frage nach der Umsetzung des Ziels zu 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien zu heizen, obwohl natürlich noch nicht überall 65 Prozent an erneuerbaren Energien regional verfügbar sind, teile ich Ihre Reaktion. Für die regionalen Energieversorger wird es eine Herausforderung diesen Energiemix bereit zu stellen. Daher ist es mittelfristig das Ziel, dass die regionalen Energieanbieter und Stadtwerke unter anderem schrittweise die kommunalen Gasnetze auf grünen Wasserstoff oder Biomethan umstellen. Der Referentenentwurf sieht bereits eine Reihe von Sonderregelungen vor für Eigentümer, die die 65-Prozent-Vorgabe zunächst nicht erfüllen können. Genau an diesen Details wird aber im Abstimmungsprozess – auch im Deutschen Bundestag – noch sehr intensiv zu arbeiten sein, damit das Gesetz auch praktikabel sein wird und die Akzeptanz der Menschen findet.
Trotzdem gilt: Ich bin mir sicher, dass wir mit den kommenden Änderungen am Gebäudeenergiegesetz einen wichtigen Beitrag leisten werden, um unsere Klimaziele zu erreichen.
Ihre Bettina Hagedorn