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Bettina Hagedorn
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Frage von Dieter B. •

Wie werden die Steuer(von derEnergiepreispauschale) einbehalten,wenn man keine Steuererklärung abgibt,als Rentner

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr B.,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 2. April, aus der leider nicht hervorgeht, ob in Ihrem Fall die Jahresbruttorente (mitsamt der 300 Euro Energiepreispauschale) unter oder über dem Grundfreibetrag von 10.347 Euro liegt. Genau das ist aber der „Knackpunkt“.

Für den Fall, dass Ihr Jahresbruttoeinkommen UNTER dem Grundfreitrag liegt, werden KEINE Steuern auf Ihre Energiepreispauschale erhoben, obwohl es grundsätzlich zutreffend ist, dass es sich bei der Energiepreispauschale auch für Rentnerinnen und Rentnern um eine steuerpflichtige Einkunft handelt.

Aber als Rentner sind Sie dazu verpflichtet, eine Steuererklärung für 2022 bei Ihrem Finanzamt abzugeben, wenn Ihre Jahresbruttorente (mitsamt der 300 Euro Energiepreispauschale) ÜBER dem für 2022 gültigen Grundfreibetrag von 10.347 Euro lag (2023 steigt dieser Grundfreibetrag auf 10.908 Euro). In diesem Fall wird das Finanzamt - entsprechend Ihres Einkommens - Steuern auf die Energiepreispauschale erheben.

Ich hoffe, Ihre Frage mit dieser Erklärung beantwortet zu haben.

Ihre Bettina Hagedorn

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