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Bettina Hagedorn
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Sehr geehrter Herr M.,

vielen Dank für Ihre Frage vom 28.02.2024 über die Berichterstattungen in der Presse und der Kleinen Anfrage der Linken zum Netzwerk der Auslandshandelskammern (AHKs).

Deutschland ist ein Exportland: Fast jeder vierte Arbeitsplatz hängt vom Export ab – gute wirtschaftliche Beziehungen sind eine Grundlage unseres Wohlstands. Dementsprechend fördert das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) auch das AHK-Netzwerk mit seinen über 150 Standorten in 93 Ländern als einen Pfeiler der deutschen Außenwirtschaftsförderung. Für 2024 beläuft sich die Zuwendung auf 57,9 Mio. Euro (2023: 54,7 Mio. Euro). 2022 waren es 58,262 Mio. Euro, was knapp einem Viertel der Gesamtausgaben des weltweiten AHK-Netzwerks für 2022 entspricht. Dank der Bundeszuweisung müssen nicht alle Dienstleistungen der AHKs kostendeckend erbracht werden – so können kleine und mittlere Unternehmen beispielsweise eine kostenlose Erstberatung erhalten.

Auslandshandelskammern (AHKs) sind freiwillige Zusammenschlüsse deutscher Unternehmen und Unternehmen des jeweiligen Gastlandes. Sie werden von der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) anerkannt und unterstützen Unternehmen unter anderem bei der Geschäftspartnervermittlung. Sie erwirtschaften dabei Einnahmen und sollen einen möglichst hohen Grad der Selbstfinanzierung sicherstellen. Die Vorstände der AHKs arbeiten ehrenamtlich, während die Geschäftsführer vergütet werden, wobei die DIHK für die Höhe der Vergütung, die Gehaltszahlung und die Personalauswahl verantwortlich ist.

Wie aus der von Ihnen aufgeführten Antwort der Bundesregierung auf die Anfrage der Linken hervorgeht, muss ein jährlicher Verwendungsnachweis über die Zuwendungen erstellt werden, welcher vom BMWK geprüft wird. In den vergangenen 10 Jahren gab es insgesamt 5 Fälle, in denen es zu finanziellen Unregelmäßigkeiten beziehungsweise Fehlverhalten gekommen ist und Mittel zweckentfremdet wurden. Alle Fälle wurden überprüft und der entstandene Schaden in voller Höhe zurückgefordert. Ebenfalls können Sie der Antwort der Bundesregierung entnehmen, dass einige der Vorfälle bereits durch die Kontrollen des BMWK selbst aufgedeckt wurden, was zeigt, dass die Kontrollen durchaus funktionieren.

Sehr geehrter Herr M., als Haushälterin und langjähriges Mitglied des Rechnungsprüfungsausschusses, welcher die Haushalts- und Wirtschaftsführung der Bundesregierung prüft, ist die ordnungsgemäße Verwendung von Steuermitteln natürlich ein Hauptaugenmerk meiner Arbeit. Bei einer Handvoll an Vorfällen in den vergangenen 10 Jahren sehe ich jedoch kein systemisches Versagen. Das Fehlverhalten Einzelner sollte NICHT zu Lasten der Unternehmen gehen, die auf die Leistungen der AHKs angewiesen sind.

Wichtig ist, dass weiterhin alle Verdachtsfälle untersucht werden und rechtswidriges Verhalten geahndet wird. Ich erwarte vom BMWK als Rechtsaufsicht über die DIHK, dass allen bekannten Fällen nachgegangen wird und diese aufgeklärt werden! Außerdem bin ich zuversichtlich, dass – wenn nötig – auch der Bundesrechnungshof prüfend tätig werden würde.

 

Mit freundlichen Grüßen

Bettina Hagedorn

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