Ukrainische Geflüchtete, die die aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen erfüllen, haben unter denselben Bedingungen wie alle Berechtigten Zugang zu Leistungen nach dem SGB II. Zu beachten ist lediglich, dass Immobilienvermögen in der Ukraine gerade aus offensichtlichen Gründen kaum verwertet werden und das natürlich nicht über den Außendienst der Jobcenter überprüft werden kann. Außerdem gilt für Geflüchtete aus der Ukraine – wie für alle anderen Antragstellenden auch – die sogenannte Karenzzeit von einem Jahr.
Grundsätzlich ist die Inflationsausgleichsprämie keine staatliche Leistung, sondern eine freiwillige Leistung der Arbeitgeber
Wie bereits in meiner letzten Antwort geschrieben, fehlen dazu noch wissenschaftliche Gewissheiten über ME/CFS. Daran wird aber gerade geforscht. Genau deshalb habt die Regierungskoalition die Forschungsmittel für ME/CFS verzwanzigfacht.
Ich gehe davon aus, dass das Cannabis-Gesetz im Februar im Bundestag verabschiedet wird und dann ab 1. April gelten kann.
Die Schwerbehinderungsrelevanz des CFS ist seit Jahren anerkannt, durch deutlich erhöhte Forschungsgelder sorgen wir dafür, dass das bei ME/CFS auch kommt.
Es geht um den Schutz unserer Demokratie. Ob ein Verbotsverfahren ausreichend begründet und was damit zu erreichen wäre, sollte gründlich geprüft werden.