In wieweit setzen Sie sich für den Tierschutz ein?
Sehr geehrter Herr Rützel,
Ich bin enttäuscht vom neuen Tierschutzgesetz, denn die Haltung von von Sauen im Kastenstand ist weiterhin erlaubt. Ich finde dies erbärmlich! Wir ist Ihre Meinung hierzu? Ich freue mich auf eine Rückmeldung von Ihnen!
Mit freundlichen Grüßen,
Carolin B.
Sehr geehrte Frau B.,
die Haltung von Sauen im Kastenstand haben wir im Deutschen Bundestag bereits im Februar 2021 mit der Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung neu geregelt. Demnach ist die Kastenstandhaltung ab 2029 im Deckzentrum komplett verboten und ab 2036 dürfen Sauen im Abferkelbereich um den Zeitraum der Geburt nur noch maximal fünf Tage (statt bisher ca. 33 Tage) in einem Kastenstand gehalten werden. Hier soll der Kastenstand helfen, die Ferkel vor dem versehentlichen Erdrücken durch das Abliegen der Sau zu schützen. Die lange Übergangszeit erklärt sich aus den hohen Kosten für den Umbau der Ställe.
Für die Neuregelungen haben wir uns als Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten lange stark gemacht, denn Nutztiere in Deutschland brauchen mehr Luft, mehr Licht und mehr Platz und Auslauf bzw. Weidegang als bisher. Die Haltungsbedingungen müssen den Tieren angepasst werden und nicht umgekehrt.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Rützel