Bernd Rützel
Bernd Rützel
SPD
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Frage von Denise D. •

Wie kann es sein, dass das Tierschutzgesetz immernoch so viele Lücken hat?

Sehr geehrter Herr Rützel, Tiere sind & sollten gleich viel wert wie der Mensch haben. Wie kann es sein, dass im 21. Jahrhundert es immernoch Zirkus mit Tieren gibt? Dass Tiere qualvoll sterben müssen & dazu noch so viele?

Ich bitte Sie, darüber nachzudenken & etwas für die Tiere zu tun. Die Tiere können sich nicht selbst retten, dass müssen wir für sie tun.

Bernd Rützel
Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau D.,

vielen Dank für Ihre Frage.          

Die Geschichte des Tierschutzes (in seiner rechtlich-gesetzlichen Form) in Deutschland reicht tatsächlich bis ins 19. Jahrhundert zurück. Vergleicht man die Zeiten mit heute sieht man die Fortschritte und die Entwicklungslinien, die bis heute immer wieder Novellierungen und Ergänzungen notwendig gemacht haben und machen werden. Auch die vielfältigen Bereiche, die den Umgang mit Tieren betreffen, haben Einfluss auf gesetzliche Neuerungen: in der Landwirtschaft, in der Industrie, im Handel, im privaten Leben usw. – ebenso wie die Haltung der Mehrheitsgesellschaft und der Zeitgeist. Nicht zuletzt haben auch die Parteien unterschiedliche Perspektiven auf Tierschutzthemen, genauso wie es eben auch in anderen Bereichen der Fall ist.

Wir als Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten halten es jedenfalls für notwendig Tiere noch besser zu schützen als dies bisher der Fall ist. Dazu haben wir mit unseren Koalitionspartnern konkrete Maßnahmen vereinbart, die wir nun umsetzen. Dies betrifft unter anderem auch die von Ihnen angesprochene Haltung von Wildtieren in reisenden Zirkussen. Hier können nicht alle Tiere art- und verhaltensgerecht gehalten werden – insbesondere aufgrund der Haltung und Zurschaustellung an wechselnden Orten sowie aufgrund der regelmäßigen und häufigen Transporte. Das betrifft insbesondere Giraffen, Elefanten, Nashörner, Flusspferde, Affen, Großbären, Großkatzen sowie Robben. Bei diesen Tierarten will das BMEL das Halten und/oder Zurschaustellen an wechselnden Orten daher grundsätzlich beenden. Neuanschaffung von Tieren dieser Arten sollen entsprechend nur noch in Ausnahmefällen möglich sein. Zudem sollen die für den Vollzug des Tierschutzrechts zuständigen Behörden im Einzelfall über den weiteren Verbleib eines Tieres der genannten Arten entscheiden können.

Weitere Änderungen des Tierschutzgesetzes umfassen unter anderem Maßnahmen 
•             zur Bekämpfung des illegalen Handels mit Welpen und anderen Tieren auf Onlineplattformen 
•             zur weiteren Eindämmung von Qualzucht in Deutschland
•             zur Verringerung „nicht-kurativer“ Eingriffe (z.B. Schwänzekürzen bei Ferkeln und Lämmern)
•             zur effektiveren Ahndung schwerwiegender Verstöße gegen das Tierschutzgesetz

In diesem Sinne, vielen Dank für Ihr Engagement und Ihre klare Haltung gegen Tierquälerei.

Mit freundlichen Grüßen
Bernd Rützel

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