Warum werden die 3.000 € für Beamte und Pensionäre nicht auf alle Rentner anteilig mtverteilt ?
Aussage von Bundeskanzler Scholz:
Wir haben kein Geld für die Rentner !
Sehr geehrter Herr E.,
die Pensionäre haben weder von den Rentenerhöhungen der vergangenen Jahre noch von der Energiepreispauschale profitiert. Hätten sie die Inflationsausgleichsprämie nicht erhalten, wären sie in wirtschaftlich schwierigen Zeiten ganz leer ausgegangen.
Die Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie für die Pensionäre des Bundes war das Ergebnis von Tarifverhandlungen aus dem Herbst 2022. Die Auszahlung ist bereits erfolgt. Hintergrund war eine Einigung aus der „Konzertierten Aktion“ von Bundeskanzler Olaf Scholz, mit der Erleichterungen für die Bürgerinnen und Bürger wegen der Preissteigerungen erreicht werden sollten. Eine dieser Maßnahmen war die von Arbeitgebern und Gewerkschaften gewünschte steuer- und sozialversicherungsfreie Einmalzahlung für die Beschäftigten in den Tarifverträgen. Das haben wir ermöglicht. Die Inflationsausgleichsprämie ist also grundsätzlich keine staatliche Leistung. In den Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst wurde dann vereinbart, dass auch die Beschäftigten des Öffentlichen Dienstes eine solche Prämie in Höhe von 3.000 Euro erhalten sollen. Auf Gehaltserhöhungen wurde dafür bis März 2024 verzichtet. Die Pensionäre haben diese Zahlung entsprechend des jeweiligen Ruhegehaltssatz (maximal 71,75% / 2.152,50 Euro) bekommen. Auch für sie galt, dass keine weitere Erhöhung ihrer Ruhegehälter erfolgte.
Anders ist es bei den gesetzlichen Renten. Die Brutto-Standardrente wurde zwischen 2000 und 2020 im Westen um 37,6 Prozent und im Osten um 53,8 Prozent erhöht. Das war deutlich mehr als der Inflationsanstieg in diesem Zeitraum. 2022 betrug die Rentenerhöhung im Westen weitere 5,35 Prozent und im Osten 6,12 Prozent, zum 01.07.2023 4,39 Prozent im Westen und 5,86 Prozent im Osten und zum 01.07.2024 4,57 Prozent. Außerdem haben die Rentnerinnen und Rentner Ende 2022 eine Energiepreispauschale – die ein völlig anderes Instrument als die Inflationsausgleichsprämie ist - in Höhe von einmalig 300 Euro erhalten.
Ich hoffen, Ihnen damit die Hintergründe der verschiedenen Maßnahmen erläutert zu haben und wünsche Ihnen alles Gute.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Rützel