Wie aktuell ist die "Bewerberbörse" der BAA für Unternehmer?
Sehr geehrter Herr Rützel,
bei der Recherche nach neuen Mitarbeitern für meinen Betrieb stelle ich immer wieder fest, dass Bewerbungen, die vor 30+Tagen ins Portal gestellt wurden, nicht mehr aktuell suchen. Die Personen sind schon längst in einem neuen Job. Ebenso finden sich Stellengesuche, bei denen Bewerber aktuell für einen abgelaufenen Zeitraum (31.04.2024) ihre Arbeitskraft anbieten. Nehmen die turnusmäßig veröffentlichen Arbeitsmarktdaten Bezug auf die Anzahl der offenen Stellen in der Bewerberbörse der BAA? Gibt es da irgendwelche Abhängigkeiten zur Anzahl der Arbeitssuchenden laut Bewerberbörse? Werden parallel Aktenzeichen in der Bewerberbörse und bei der BAA gelöscht? Wann? Welches Procedere existiert bei der BAA, damit die Daten in der Bewerberbörse aktuell gehalten werden? Warum werden die Bewerberdaten nicht nach 30+ Tagen gelöscht oder aktiv von der BAA "angesprochen", ob sie noch nach Arbeit suchen? Wer ist "verantwortlich" für die Aktualität der Bewerberbörse?
Sehr geehrter Herr K.,
danke für Ihre Frage.
Grundsätzlich gilt: Die Zahl der Arbeitssuchenden entspricht nicht der der Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld. So sind (Zahlen von 2022) nur rund 43 Prozent der erwerbsfähigen Empfänger von Arbeitslosengeld II im engeren Sinn arbeitssuchend. Viele stehen dem Arbeitsmarkt aus verschiedenen Gründen gar nicht zur Verfügung (z.B. wegen der Betreuung älterer Kinder oder körperlichen Einschränkungen), sind sog. Aufstocker, Empfänger von Arbeitslosengeld I, vorübergehend krankgeschrieben oder nehmen an Fördermaßnahmen teil. Die entsprechenden Statistiken der Bundesagentur beruhen insgesamt nicht auf den Daten der Bewerberbörse. Neben den Zahlen der Bundesagentur für Arbeit erstellt übrigens auch das Statistische Bundesamt Übersichten (https://www.destatis.de/DE/Themen/Arbeit/Arbeitsmarkt/Erwerbslosigkeit/_inhalt.html).
Sehr geehrter Herr K.,
ihre ganz konkreten Fragen kann ich leider nicht beantworten. Mir fehlt hierzu die aktuelle Sach- und Fachkenntnis. Zuständig ist nicht der Deutsche Bundestag, sondern die Bundesagentur für Arbeit. Bitte wenden Sie sich dorthin. Allerdings versichere ich Ihnen, dass ich auch selber für mich um Klärung dieser Fragen bitten werde. Das wird in den regelmäßigen Terminen mit der Agentur für Arbeit stattfinden. Aber wie gesagt, bitte erfragen Sie die Regularien selber, weil ich mir vorstellen kann, dass diese sich auch immer wieder verändern.
Ich hoffe, Sie sind damit einverstanden und grüße Sie ganz herzlich,
Bernd Rützel