Bernd Rützel
Bernd Rützel
SPD
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Frage von Annette B. •

Warum bleiben im geplanten TierschutzG viele tierquälerischen Vorgänge weiterhin erlaubt?

Z.B. Langstrecken-Tiertransporte in weit entfernte Länder außerhalb der EU; Amputationen ohne Betäubung zur Anpassung von Tieren an Haltungssysteme in der Landwi.; grausame Betäubungsmethoden wie mit Kohlendioxid bei Schweinen; Kastenstände für Muttersauen

Bernd Rützel
Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau B.,

trotz der Tatsache, dass wir bereits ein Tierschutzgesetz haben und „Tierschutz“ als Staatsziel im Grundgesetz festgehalten ist, halten wir es als Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten für notwendig Tiere noch besser zu schützen. Dazu haben wir mit unseren Koalitionspartnern konkrete Maßnahmen vereinbart, die wir nun umsetzen.

 Die Änderungen umfassen unter anderem Maßnahmen 

               -    zur Bekämpfung des illegalen Handels mit Welpen und anderen Tieren auf Onlineplattformen 

               -    zum Schutz von Tieren in reisenden Zirkusbetrieben

               -    zur Verringerung „nicht-kurativer“ Eingriffe (z.B. Schwänzekürzen bei Ferkeln und Lämmern)

               -    zur effektiveren Ahndung schwerwiegender Verstöße gegen das Tierschutzgesetz

Ihre Besorgnis über die fortgesetzten Langstrecken-Tiertransporte teile ich. Tierrechtsexperten und auch die Berichterstatterin für Tierschutz der SPD-Bundestagsfraktion, Anke Hennig, setzen sich intensiv dafür ein, diese Praxis zu beenden und dazu die vorliegende Fassung des Entwurfs der Novelle des Tierschutzgesetzes nachzubessern. Ziel der SPD-Bundestagsfraktion ist es, ein Verbot dieser Transporte rechtssicher zu verankern, wozu eine Prüfung der Kompatibilität mit dem EU-Recht notwendig ist. 

Dagegen haben wir im Deutschen Bundestag die Haltung von Sauen im Kastenstand bereits im Februar 2021 mit der Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung neu geregelt. Demnach ist die Kastenstandhaltung ab 2029 im Deckzentrum komplett verboten und ab 2036 dürfen Sauen im Abferkelbereich um den Zeitraum der Geburt nur noch maximal fünf Tage (statt bisher ca. 33 Tage) in einem Kastenstand gehalten werden. Die lange Übergangszeit erklärt sich aus den hohen Kosten für den Umbau der Ställe.

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Rützel

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