Durch die bestehende Anonymität des Antragsstellenden ist für das Ministerium jedoch nicht erkennbar, ob es sich tatsächlich um eine natürliche Person handelt oder um eine Personengruppe oder juristische Person, die nicht antragsberechtigt ist.
vielen Dank für Ihre Anfrage zum Informationsfreiheitsgesetz mit dem Verweis auf einen Vorgang auf der Website „Frag den Staat“.
Die Novelle des Tierschutzgesetzes wird nach meinen letzten Informationen Ende September im Bundestag beraten und es ist demnach vorgesehen, dass sie zu Ende Dezember in Kraft tritt. Die zuständigen Fachpolitiker auf Bundesebene werden im Zuge der Beratungen und Anhörungen alles dafür tun, zu einem guten Ergebnis kommen und damit konkrete und praktikable Verbesserungen zum Tierschutz zu erreichen.
Ich muss aber ehrlich sagen, dass politische Mehrheiten für Verbesserungen im Fluglärmschutz schwer zu erreichen sind.