
Das Vertragsverletzungsverfahren bezog sich jedoch nicht auf eine etwaige „Pflicht zur Entgegennahme anonymer Meldungen“.Denn die Hinweisgeberschutz-Richtlinie gibt nicht vor, dass die Mitgliedstaaten in ihren nationalen Umsetzungsgesetzen regeln müssten, dass für Meldestellen eine Pflicht zur Entgegennahme anonymer Meldungen besteht.


Das, was Sie möchten, nämlich ein vernünftiger Umgang unter Demokratinnen und Demokraten, ist in unserem Bundesland tatsächlich vorhanden. Andererseits gibt es auch viele Themen, in denen es gut ist, wenn in einem Parlament und in öffentlichen Debatten auch unterschiedliche Lösungen vorgeschlagen und diskutiert werden können.

Zu groß sind mittlerweile die Belastungen für die Feuerwehr sowie für Mensch, Tier und Umwelt.
