
Sehr geehrter Herr Schubert,
auf Ihre Grundsatzfragen möchte ich wie folgt antworten:
Zu Frage 1: Das kommt auf die konkreten Vorschläge an.
Zu Frage 2: Ja
Sehr geehrter Herr Schubert,
auf Ihre Grundsatzfragen möchte ich wie folgt antworten:
Zu Frage 1: Das kommt auf die konkreten Vorschläge an.
Zu Frage 2: Ja
(...) Andere Regionen der Welt schauen neidisch auf den mutigen Weg, den wir Europäer so erfolgreich gegangen sind. Und wenn Sie die Mitgliedszahlungen Deutschlands anprangern (die an der Wirtschaftkraft und der Einwohnerzahl orientiert sind), dann bedenken Sie bitte, dass gerade Deutschland von der EU-Osterweiterung wirtschaftlich besonders profitiert und dass Ostdeutschland viele Jahre in den Genuss von EU-Strukturhilfen gekommen ist. (...)
(...) Das Bundesverfassungsgericht hat in der von Ihnen zitierten Entscheidung auch ausgeführt, dass es dem Gesetzgeber unbenommen ist, einen geschiedenen Elternteil wegen des Schutzes der Ehe unterhaltsrechtlich besser zu stellen. Entsprechend sieht das neue Unterhaltsrecht vor, dass sich der Betreuungsunterhalt zusätzlich "unter Berücksichtigung der Gestaltung von Kinderbetreuung und Erwerbstätigkeit in der Ehe sowie der Dauer der Ehe" verlängern kann (§ 1570 Abs. 2 BGB). (...)
(...) Ich gehe von keinem kurzfristigen Ende unseres Engagements in Afghanistan aus. Wir haben viele Erfolge zu verbuchen, doch noch mehr Herausforderungen zu bestehen, um die Ziele der UN-Mission (u. (...)
(...) das Wandsbeker Gehölz darf auf keinen Fall angerührt werden! Auch nicht in Teilen. (...)