Name Absteigend sortieren | Fraktion | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
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Kevin Kühnert | SPD | 81 - Berlin-Tempelhof-Schöneberg | Dafür gestimmt | |
Renate Künast | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 81 - Berlin-Tempelhof-Schöneberg | Dafür gestimmt | |
Markus Kurth | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 142 - Dortmund I | Dafür gestimmt | |
Sarah Lahrkamp | SPD | 124 - Steinfurt I - Borken I | Dafür gestimmt | |
Ricarda Lang | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 269 - Backnang - Schwäbisch Gmünd | Nicht beteiligt | |
Ulrich Lange | CDU/CSU | 254 - Donau-Ries | Dagegen gestimmt | |
Andreas Larem | SPD | 186 - Darmstadt | Dafür gestimmt | |
Armin Laschet | CDU/CSU | Enthalten | ||
Ina Latendorf | DIE LINKE. | 12 - Schwerin - Ludwigslust-Parchim I - Nordwestmecklenburg I | Enthalten | |
Silke Launert | CDU/CSU | 237 - Bayreuth | Dagegen gestimmt | |
Karl Lauterbach | SPD | 101 - Leverkusen - Köln IV | Dafür gestimmt | |
Caren Lay | DIE LINKE. | 156 - Bautzen I | Enthalten | |
Ulrich Lechte | FDP | 233 - Regensburg | Dafür gestimmt | |
Sylvia Lehmann | SPD | 62 - Dahme-Spreewald - Teltow-Fläming III - Oberspreewald-Lausitz I | Dafür gestimmt | |
Jens Lehmann | CDU/CSU | 152 - Leipzig I | Dagegen gestimmt | |
Sven Lehmann | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 94 - Köln II | Nicht beteiligt | |
Paul Lehrieder | CDU/CSU | 251 - Würzburg | Dagegen gestimmt | |
Katja Leikert | CDU/CSU | 180 - Hanau | Dagegen gestimmt | |
Kevin Leiser | SPD | 268 - Schwäbisch Hall - Hohenlohe | Dafür gestimmt | |
Steffi Lemke | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 70 - Dessau - Wittenberg | Nicht beteiligt | |
Jürgen Lenders | FDP | 174 - Fulda | Dafür gestimmt | |
Ralph Lenkert | DIE LINKE. | 191 - Jena – Sömmerda – Weimarer Land I | Enthalten | |
Andreas Lenz | CDU/CSU | 213 - Erding - Ebersberg | Dagegen gestimmt | |
Christian Leye | DIE LINKE. | 116 - Duisburg II | Nicht beteiligt | |
Luiza Licina-Bode | SPD | 148 - Siegen-Wittgenstein | Dafür gestimmt |
Die Gesetzesänderung hat zum Ziel, sogenannte "Kettenduldungen" von Menschen zu verhindern, die seit mehr als fünf Jahren in Deutschland leben und dennoch kein dauerhaftes Bleiberecht erhalten haben. Unter einer Kettenduldung wird verstanden, dass der Duldungsstatus einer Person immer weiter verlängert wird, ohne dass sie einen Aufenthaltsstatus erhält. Um das Bleiberecht zu erhalten, müssen Ausländer:innen bestimmte Anforderungen erfüllen. Dazu gehören unter anderem gute Deutschkenntnisse, dass der Lebensunterhalt eigenständig bestritten wird und die eigene Identität eindeutig nachgewiesen werden kann.
Menschen, die am 31. Oktober 2022 seit mindestens fünf Jahren in Deutschland leben und nicht straffällig geworden sind, sollen nun für 18 Monate das Chancen-Aufenthaltsrecht erhalten. Es soll ihnen so erleichtert werden, die Anforderungen für das Bleiberecht zu erfüllen.
Die Bundesregierung hofft, dass Deutschland mit den verbesserten Aufenthaltschancen und erleichterten Voraussetzungen für den Familiennachzug für Fachkräfte und ihre Familienangehörigen attraktiver wird. Außerdem soll allen Asylbewerber:innen durch den Zugang zu Sprachkursen die Teilhabe in der Gesellschaft und auf dem Arbeitsmarkt ermöglicht werden. Für gut integrierte Jugendliche und junge Erwachsene soll es vereinfachte Regelungen geben, welche die Aufenthaltserlaubnis bereits nach drei Jahren ermöglichen.
Im selben Gesetzentwurf ist auch eine Vereinfachung von Abschiebungen von Straftäter:innen vorgesehen. So soll sowohl der Entzug des Aufenthaltsrechtes als auch die Anordnung von Abschiebehaft einfacher werden.
Der Ausschuss für Inneres und Heimat gab für die Abstimmung eine Beschlussempfehlung ab, welche dazu riet, den Gesetzentwurf anzunehmen.