Name Absteigend sortieren | Fraktion | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
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Corinna Miazga | AfD | 231 - Straubing | Nicht beteiligt | |
Swantje Michaelsen | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 41 - Stadt Hannover I | Dafür gestimmt | |
Kathrin Michel | SPD | 156 - Bautzen I | Nicht beteiligt | |
Mathias Middelberg | CDU/CSU | 39 - Stadt Osnabrück | Dagegen gestimmt | |
Matthias Miersch | SPD | 47 - Hannover-Land II | Dafür gestimmt | |
Matthias Mieves | SPD | 209 - Kaiserslautern | Dafür gestimmt | |
Irene Mihalic | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 123 - Gelsenkirchen | Dafür gestimmt | |
Boris Mijatović | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 168 - Kassel | Dafür gestimmt | |
Susanne Mittag | SPD | 28 - Delmenhorst - Wesermarsch - Oldenburg-Land | Dafür gestimmt | |
Amira Mohamed Ali | DIE LINKE. | 27 - Oldenburg - Ammerland | Enthalten | |
Cornelia Möhring | DIE LINKE. | 7 - Pinneberg | Enthalten | |
Claudia Moll | SPD | 88 - Aachen II | Dafür gestimmt | |
Siemtje Möller | SPD | 26 - Friesland - Wilhelmshaven - Wittmund | Dafür gestimmt | |
Mike Moncsek | AfD | 163 - Chemnitzer Umland - Erzgebirgskreis II | Dagegen gestimmt | |
Dietrich Monstadt | CDU/CSU | 12 - Schwerin - Ludwigslust-Parchim I - Nordwestmecklenburg I | Dagegen gestimmt | |
Matthias Moosdorf | AfD | 165 - Zwickau | Nicht beteiligt | |
Max Mordhorst | FDP | 5 - Kiel | Dafür gestimmt | |
Maximilian Mörseburg | CDU/CSU | 259 - Stuttgart II | Dagegen gestimmt | |
Sascha Müller | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 245 - Nürnberg-Süd | Dafür gestimmt | |
Alexander Müller | FDP | 178 - Rheingau-Taunus - Limburg | Dafür gestimmt | |
Axel Müller | CDU/CSU | 294 - Ravensburg | Dagegen gestimmt | |
Florian Müller | CDU/CSU | 149 - Olpe - Märkischer Kreis I | Dagegen gestimmt | |
Sepp Müller | CDU/CSU | 70 - Dessau - Wittenberg | Dagegen gestimmt | |
Bettina Müller | SPD | 175 - Main-Kinzig - Wetterau II - Schotten | Nicht beteiligt | |
Carsten Müller | CDU/CSU | 50 - Braunschweig | Dagegen gestimmt |
Die Gesetzesänderung hat zum Ziel, sogenannte "Kettenduldungen" von Menschen zu verhindern, die seit mehr als fünf Jahren in Deutschland leben und dennoch kein dauerhaftes Bleiberecht erhalten haben. Unter einer Kettenduldung wird verstanden, dass der Duldungsstatus einer Person immer weiter verlängert wird, ohne dass sie einen Aufenthaltsstatus erhält. Um das Bleiberecht zu erhalten, müssen Ausländer:innen bestimmte Anforderungen erfüllen. Dazu gehören unter anderem gute Deutschkenntnisse, dass der Lebensunterhalt eigenständig bestritten wird und die eigene Identität eindeutig nachgewiesen werden kann.
Menschen, die am 31. Oktober 2022 seit mindestens fünf Jahren in Deutschland leben und nicht straffällig geworden sind, sollen nun für 18 Monate das Chancen-Aufenthaltsrecht erhalten. Es soll ihnen so erleichtert werden, die Anforderungen für das Bleiberecht zu erfüllen.
Die Bundesregierung hofft, dass Deutschland mit den verbesserten Aufenthaltschancen und erleichterten Voraussetzungen für den Familiennachzug für Fachkräfte und ihre Familienangehörigen attraktiver wird. Außerdem soll allen Asylbewerber:innen durch den Zugang zu Sprachkursen die Teilhabe in der Gesellschaft und auf dem Arbeitsmarkt ermöglicht werden. Für gut integrierte Jugendliche und junge Erwachsene soll es vereinfachte Regelungen geben, welche die Aufenthaltserlaubnis bereits nach drei Jahren ermöglichen.
Im selben Gesetzentwurf ist auch eine Vereinfachung von Abschiebungen von Straftäter:innen vorgesehen. So soll sowohl der Entzug des Aufenthaltsrechtes als auch die Anordnung von Abschiebehaft einfacher werden.
Der Ausschuss für Inneres und Heimat gab für die Abstimmung eine Beschlussempfehlung ab, welche dazu riet, den Gesetzentwurf anzunehmen.