Name Absteigend sortieren | Fraktion | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
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Thorsten Lieb | FDP | 183 - Frankfurt am Main II | Dafür gestimmt | |
Anja Liebert | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 102 - Wuppertal I | Dafür gestimmt | |
Esra Limbacher | SPD | 299 - Homburg | Dafür gestimmt | |
Helge Limburg | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 46 - Hameln-Pyrmont - Holzminden | Dafür gestimmt | |
Lars Lindemann | FDP | 81 - Berlin-Tempelhof-Schöneberg | Dafür gestimmt | |
Helge Lindh | SPD | 102 - Wuppertal I | Dafür gestimmt | |
Andrea Lindholz | CDU/CSU | 247 - Aschaffenburg | Dagegen gestimmt | |
Tobias Lindner | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 211 - Südpfalz | Dafür gestimmt | |
Christian Lindner | FDP | 100 - Rheinisch-Bergischer Kreis | Dafür gestimmt | |
Michael Link | FDP | 267 - Heilbronn | Nicht beteiligt | |
Carsten Linnemann | CDU/CSU | 137 - Paderborn - Gütersloh III | Dagegen gestimmt | |
Patricia Lips | CDU/CSU | 187 - Odenwald | Dagegen gestimmt | |
Denise Loop | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 2 - Nordfriesland - Dithmarschen Nord | Dafür gestimmt | |
Bernhard Loos | CDU/CSU | 217 - München-Nord | Dagegen gestimmt | |
Gesine Lötzsch | DIE LINKE. | 86 - Berlin-Lichtenberg | Enthalten | |
Rüdiger Lucassen | AfD | 92 - Euskirchen - Rhein-Erft-Kreis II | Dagegen gestimmt | |
Max Lucks | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 140 - Bochum I | Dafür gestimmt | |
Jan-Marco Luczak | CDU/CSU | 81 - Berlin-Tempelhof-Schöneberg | Dagegen gestimmt | |
Daniela Ludwig | CDU/CSU | 222 - Rosenheim | Dagegen gestimmt | |
Bettina Lugk | SPD | 150 - Märkischer Kreis II | Dafür gestimmt | |
Anna Lührmann | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 178 - Rheingau-Taunus - Limburg | Dafür gestimmt | |
Oliver Luksic | FDP | 298 - St. Wendel | Nicht beteiligt | |
Kristine Lütke | FDP | 246 - Roth | Dafür gestimmt | |
Thomas Lutze | DIE LINKE. | Enthalten | ||
Heiko Maas | SPD | 297 - Saarlouis | Nicht beteiligt |
Die Gesetzesänderung hat zum Ziel, sogenannte "Kettenduldungen" von Menschen zu verhindern, die seit mehr als fünf Jahren in Deutschland leben und dennoch kein dauerhaftes Bleiberecht erhalten haben. Unter einer Kettenduldung wird verstanden, dass der Duldungsstatus einer Person immer weiter verlängert wird, ohne dass sie einen Aufenthaltsstatus erhält. Um das Bleiberecht zu erhalten, müssen Ausländer:innen bestimmte Anforderungen erfüllen. Dazu gehören unter anderem gute Deutschkenntnisse, dass der Lebensunterhalt eigenständig bestritten wird und die eigene Identität eindeutig nachgewiesen werden kann.
Menschen, die am 31. Oktober 2022 seit mindestens fünf Jahren in Deutschland leben und nicht straffällig geworden sind, sollen nun für 18 Monate das Chancen-Aufenthaltsrecht erhalten. Es soll ihnen so erleichtert werden, die Anforderungen für das Bleiberecht zu erfüllen.
Die Bundesregierung hofft, dass Deutschland mit den verbesserten Aufenthaltschancen und erleichterten Voraussetzungen für den Familiennachzug für Fachkräfte und ihre Familienangehörigen attraktiver wird. Außerdem soll allen Asylbewerber:innen durch den Zugang zu Sprachkursen die Teilhabe in der Gesellschaft und auf dem Arbeitsmarkt ermöglicht werden. Für gut integrierte Jugendliche und junge Erwachsene soll es vereinfachte Regelungen geben, welche die Aufenthaltserlaubnis bereits nach drei Jahren ermöglichen.
Im selben Gesetzentwurf ist auch eine Vereinfachung von Abschiebungen von Straftäter:innen vorgesehen. So soll sowohl der Entzug des Aufenthaltsrechtes als auch die Anordnung von Abschiebehaft einfacher werden.
Der Ausschuss für Inneres und Heimat gab für die Abstimmung eine Beschlussempfehlung ab, welche dazu riet, den Gesetzentwurf anzunehmen.