Name Absteigend sortieren | Fraktion | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
---|---|---|---|---|
Sanae Abdi | SPD | 93 - Köln I | Dafür gestimmt | |
Valentin Abel | FDP | 268 - Schwäbisch Hall - Hohenlohe | Dafür gestimmt | |
Knut Abraham | CDU/CSU | 65 - Elbe-Elster - Oberspreewald-Lausitz II | Dagegen gestimmt | |
Katja Adler | FDP | 176 - Hochtaunus | Enthalten | |
Stephanie Aeffner | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 279 - Pforzheim | Dafür gestimmt | |
Adis Ahmetovic | SPD | 41 - Stadt Hannover I | Dafür gestimmt | |
Gökay Akbulut | DIE LINKE. | 275 - Mannheim | Enthalten | |
Ali Al-Dailami | DIE LINKE. | 173 - Gießen | Enthalten | |
Muhanad Al-Halak | FDP | 227 - Deggendorf | Dafür gestimmt | |
Reem Alabali-Radovan | SPD | 12 - Schwerin - Ludwigslust-Parchim I - Nordwestmecklenburg I | Dafür gestimmt | |
Stephan Albani | CDU/CSU | 27 - Oldenburg - Ammerland | Dagegen gestimmt | |
Renata Alt | FDP | 262 - Nürtingen | Dafür gestimmt | |
Norbert Maria Altenkamp | CDU/CSU | 181 - Main-Taunus | Dagegen gestimmt | |
Philipp Amthor | CDU/CSU | 16 - Mecklenburgische Seenplatte I - Vorpommern-Greifswald II | Dagegen gestimmt | |
Luise Amtsberg | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 5 - Kiel | Dafür gestimmt | |
Dagmar Andres | SPD | 92 - Euskirchen - Rhein-Erft-Kreis II | Dafür gestimmt | |
Niels Annen | SPD | 20 - Hamburg-Eimsbüttel | Dafür gestimmt | |
Johannes Arlt | SPD | 17 - Mecklenburgische Seenplatte II - Landkreis Rostock III | Dafür gestimmt | |
Christine Aschenberg-Dugnus | FDP | 4 - Rendsburg-Eckernförde | Dafür gestimmt | |
Andreas Audretsch | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 82 - Berlin-Neukölln | Dafür gestimmt | |
Artur Auernhammer | CDU/CSU | 241 - Ansbach | Nicht beteiligt | |
Peter Aumer | CDU/CSU | 233 - Regensburg | Dagegen gestimmt | |
Maik Außendorf | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 100 - Rheinisch-Bergischer Kreis | Dafür gestimmt | |
Tobias B. Bacherle | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 260 - Böblingen | Dafür gestimmt | |
Carolin Bachmann | AfD | 161 - Mittelsachsen | Nicht beteiligt |
Die Gesetzesänderung hat zum Ziel, sogenannte "Kettenduldungen" von Menschen zu verhindern, die seit mehr als fünf Jahren in Deutschland leben und dennoch kein dauerhaftes Bleiberecht erhalten haben. Unter einer Kettenduldung wird verstanden, dass der Duldungsstatus einer Person immer weiter verlängert wird, ohne dass sie einen Aufenthaltsstatus erhält. Um das Bleiberecht zu erhalten, müssen Ausländer:innen bestimmte Anforderungen erfüllen. Dazu gehören unter anderem gute Deutschkenntnisse, dass der Lebensunterhalt eigenständig bestritten wird und die eigene Identität eindeutig nachgewiesen werden kann.
Menschen, die am 31. Oktober 2022 seit mindestens fünf Jahren in Deutschland leben und nicht straffällig geworden sind, sollen nun für 18 Monate das Chancen-Aufenthaltsrecht erhalten. Es soll ihnen so erleichtert werden, die Anforderungen für das Bleiberecht zu erfüllen.
Die Bundesregierung hofft, dass Deutschland mit den verbesserten Aufenthaltschancen und erleichterten Voraussetzungen für den Familiennachzug für Fachkräfte und ihre Familienangehörigen attraktiver wird. Außerdem soll allen Asylbewerber:innen durch den Zugang zu Sprachkursen die Teilhabe in der Gesellschaft und auf dem Arbeitsmarkt ermöglicht werden. Für gut integrierte Jugendliche und junge Erwachsene soll es vereinfachte Regelungen geben, welche die Aufenthaltserlaubnis bereits nach drei Jahren ermöglichen.
Im selben Gesetzentwurf ist auch eine Vereinfachung von Abschiebungen von Straftäter:innen vorgesehen. So soll sowohl der Entzug des Aufenthaltsrechtes als auch die Anordnung von Abschiebehaft einfacher werden.
Der Ausschuss für Inneres und Heimat gab für die Abstimmung eine Beschlussempfehlung ab, welche dazu riet, den Gesetzentwurf anzunehmen.