Name Absteigend sortieren | Fraktion | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
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Sabine Grützmacher | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 99 - Oberbergischer Kreis | Dafür gestimmt | |
Serap Güler | CDU/CSU | 101 - Leverkusen - Köln IV | Dagegen gestimmt | |
Fritz Güntzler | CDU/CSU | 53 - Göttingen | Dagegen gestimmt | |
Ates Gürpinar | DIE LINKE. | 222 - Rosenheim | Dagegen gestimmt | |
Olav Gutting | CDU/CSU | 278 - Bruchsal - Schwetzingen | Dagegen gestimmt | |
Gregor Gysi | DIE LINKE. | 84 - Berlin-Treptow-Köpenick | Dagegen gestimmt | |
Christian Haase | CDU/CSU | 136 - Höxter - Lippe II | Dagegen gestimmt | |
Robert Habeck | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 1 - Flensburg – Schleswig | Dafür gestimmt | |
Thomas Hacker | FDP | 237 - Bayreuth | Dafür gestimmt | |
Bettina Hagedorn | SPD | 9 - Ostholstein - Stormarn-Nord | Dafür gestimmt | |
Rita Hagl-Kehl | SPD | 227 - Deggendorf | Dafür gestimmt | |
Florian Hahn | CDU/CSU | 221 - München-Land | Dagegen gestimmt | |
André Hahn | DIE LINKE. | 158 - Sächsische Schweiz-Osterzgebirge | Dagegen gestimmt | |
Metin Hakverdi | SPD | 23 - Hamburg-Bergedorf - Harburg | Dafür gestimmt | |
Reginald Hanke | FDP | 195 - Saalfeld-Rudolstadt – Saale-Holzland-Kreis – Saale-Orla-Kreis | Dafür gestimmt | |
Mariana Harder-Kühnel | AfD | 175 - Main-Kinzig - Wetterau II - Schotten | Dagegen gestimmt | |
Jürgen Hardt | CDU/CSU | 103 - Solingen - Remscheid - Wuppertal II | Dagegen gestimmt | |
Philipp Hartewig | FDP | 161 - Mittelsachsen | Dafür gestimmt | |
Sebastian Hartmann | SPD | 97 - Rhein-Sieg-Kreis I | Dafür gestimmt | |
Ulrike Harzer | FDP | 164 - Erzgebirgskreis I | Dafür gestimmt | |
Britta Haßelmann | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 132 - Bielefeld - Gütersloh II | Dafür gestimmt | |
Matthias Hauer | CDU/CSU | 120 - Essen III | Dagegen gestimmt | |
Jochen Haug | AfD | 95 - Köln III | Dagegen gestimmt | |
Stefan Heck | CDU/CSU | 171 - Marburg | Nicht beteiligt | |
Dirk Heidenblut | SPD | 119 - Essen II | Dafür gestimmt |
Artikel 115 des Grundgesetzes schreibt für den Bundeshaushalt vor, dass „Einnahmen und Ausgaben [...] grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen“ sind. Diese Vorgabe sei auch dann noch erfüllt, wenn höchstens 0,35 % des Bruttoinlandsproduktes jährlich als Schulden aufgenommen werden. Ausnahmen sind „bei einer von der Normallage abweichenden konjunkturellen Entwicklung“ möglich.
Nach diesem Grundsatz hätte der Zweite Nachtragshaushalt 2021 nicht beschlossen werden können. Deshalb stimmte der Bundestag zunächst über diesen Antrag ab, der eine Ausnahme von der sogenannten „Schuldenbremse“ vorsieht.
In ihrem Antrag stellen die Regierungsfraktionen vor diesem Hintergrund fest, dass durch die Corona-Pandemie eine solche Notsituation weiterhin bestünde. Diese beeinflusse die staatliche Finanzlage sowohl auf der Seite der Einnahmen als auch der Ausgaben erheblich. Durch die sich kürzlich verschärfende pandemische Situation seien finanzwirksame Maßnahmen weiterhin notwendig. Mit Investitionen beispielsweise in den Klimaschutz könne man die deutsche Volkswirtschaft darüber hinaus auf einen langfristig nachhaltigen Wachstumspfad führen.
Weitere Details zum Zweiten Nachtragshaushalt 2021 und den Diskussionen um dessen Beschluss, insbesondere Kritikpunkte aus der Opposition, können dem Text zu der dazugehörigen Abstimmung entnommen werden: Zweiter Nachtrag zum Bundeshaushalt 2021.
Aus den Reihen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP stimmten 385 Abgeordnete für den Gesetzentwurf. 290 Abgeordnete der CDU/CSU, AfD und Linken stimmten dagegen. Es gab keine Enthaltungen. 61 Abgeordnete haben sich nicht an der Abstimmung beteiligt. Damit wurde der Gesetzentwurf angenommen.