Name Absteigend sortieren | Fraktion | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
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Knut Gerschau | FDP | 42 - Stadt Hannover II | Dafür gestimmt | |
Martin Gerster | SPD | 292 - Biberach | Dafür gestimmt | |
Jan-Niclas Gesenhues | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 128 - Steinfurt III | Dafür gestimmt | |
Albrecht Glaser | AfD | 170 - Schwalm-Eder | Dagegen gestimmt | |
Angelika Glöckner | SPD | 210 - Pirmasens | Dafür gestimmt | |
Anikó Glogowski-Merten | FDP | 50 - Braunschweig | Dafür gestimmt | |
Hannes Gnauck | AfD | 57 - Uckermark - Barnim I | Dagegen gestimmt | |
Nicole Gohlke | DIE LINKE. | 220 - München-West/Mitte | Dagegen gestimmt | |
Katrin Göring-Eckardt | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 193 - Erfurt - Weimar - Weimarer Land II | Dafür gestimmt | |
Christian Görke | DIE LINKE. | 64 - Cottbus - Spree-Neiße | Dagegen gestimmt | |
Kay Gottschalk | AfD | 111 - Viersen | Dagegen gestimmt | |
Alexander Graf Lambsdorff | FDP | 96 - Bonn | Nicht beteiligt | |
Fabian Gramling | CDU/CSU | 266 - Neckar-Zaber | Dagegen gestimmt | |
Inge Gräßle | CDU/CSU | 269 - Backnang - Schwäbisch Gmünd | Dagegen gestimmt | |
Armin Grau | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 207 - Ludwigshafen/Frankenthal | Dafür gestimmt | |
Timon Gremmels | SPD | 168 - Kassel | Dafür gestimmt | |
Kerstin Griese | SPD | 105 - Mettmann II | Dafür gestimmt | |
Hermann Gröhe | CDU/CSU | 108 - Neuss I | Dagegen gestimmt | |
Michael Grosse-Brömer | CDU/CSU | 36 - Harburg | Dagegen gestimmt | |
Uli Grötsch | SPD | 235 - Weiden | Dafür gestimmt | |
Markus Grübel | CDU/CSU | 261 - Esslingen | Dagegen gestimmt | |
Manfred Grund | CDU/CSU | 189 - Eichsfeld – Nordhausen – Kyffhäuserkreis | Dagegen gestimmt | |
Erhard Grundl | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 231 - Straubing | Dafür gestimmt | |
Oliver Grundmann | CDU/CSU | 30 - Stade I - Rotenburg II | Dagegen gestimmt | |
Monika Grütters | CDU/CSU | 77 - Berlin-Reinickendorf | Dagegen gestimmt |
Artikel 115 des Grundgesetzes schreibt für den Bundeshaushalt vor, dass „Einnahmen und Ausgaben [...] grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen“ sind. Diese Vorgabe sei auch dann noch erfüllt, wenn höchstens 0,35 % des Bruttoinlandsproduktes jährlich als Schulden aufgenommen werden. Ausnahmen sind „bei einer von der Normallage abweichenden konjunkturellen Entwicklung“ möglich.
Nach diesem Grundsatz hätte der Zweite Nachtragshaushalt 2021 nicht beschlossen werden können. Deshalb stimmte der Bundestag zunächst über diesen Antrag ab, der eine Ausnahme von der sogenannten „Schuldenbremse“ vorsieht.
In ihrem Antrag stellen die Regierungsfraktionen vor diesem Hintergrund fest, dass durch die Corona-Pandemie eine solche Notsituation weiterhin bestünde. Diese beeinflusse die staatliche Finanzlage sowohl auf der Seite der Einnahmen als auch der Ausgaben erheblich. Durch die sich kürzlich verschärfende pandemische Situation seien finanzwirksame Maßnahmen weiterhin notwendig. Mit Investitionen beispielsweise in den Klimaschutz könne man die deutsche Volkswirtschaft darüber hinaus auf einen langfristig nachhaltigen Wachstumspfad führen.
Weitere Details zum Zweiten Nachtragshaushalt 2021 und den Diskussionen um dessen Beschluss, insbesondere Kritikpunkte aus der Opposition, können dem Text zu der dazugehörigen Abstimmung entnommen werden: Zweiter Nachtrag zum Bundeshaushalt 2021.
Aus den Reihen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP stimmten 385 Abgeordnete für den Gesetzentwurf. 290 Abgeordnete der CDU/CSU, AfD und Linken stimmten dagegen. Es gab keine Enthaltungen. 61 Abgeordnete haben sich nicht an der Abstimmung beteiligt. Damit wurde der Gesetzentwurf angenommen.