Name Absteigend sortieren | Fraktion | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
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Harald Ebner | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 268 - Schwäbisch Hall - Hohenlohe | Dafür gestimmt | |
Axel Echeverria | SPD | 139 - Ennepe-Ruhr-Kreis II | Nicht beteiligt | |
Leon Eckert | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 214 - Freising | Dafür gestimmt | |
Ralph Edelhäußer | CDU/CSU | 246 - Roth | Dagegen gestimmt | |
Thomas Ehrhorn | AfD | 44 - Celle - Uelzen | Dagegen gestimmt | |
Sonja Eichwede | SPD | 60 - Brandenburg an der Havel - Potsdam-Mittelmark I - Havelland III - Teltow-Fläming I | Dafür gestimmt | |
Marcel Emmerich | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 291 - Ulm | Dafür gestimmt | |
Alexander Engelhard | CDU/CSU | 255 - Neu-Ulm | Dagegen gestimmt | |
Heike Engelhardt | SPD | 294 - Ravensburg | Dafür gestimmt | |
Martina Englhardt-Kopf | CDU/CSU | 234 - Schwandorf | Dagegen gestimmt | |
Thomas Erndl | CDU/CSU | 227 - Deggendorf | Dagegen gestimmt | |
Klaus Ernst | DIE LINKE. | 250 - Schweinfurt | Nicht beteiligt | |
Wiebke Esdar | SPD | 132 - Bielefeld - Gütersloh II | Dafür gestimmt | |
Saskia Esken | SPD | 280 - Calw | Dafür gestimmt | |
Michael Espendiller | AfD | 126 - Borken II | Dagegen gestimmt | |
Marcus Faber | FDP | 66 - Altmark | Dafür gestimmt | |
Yasmin Fahimi | SPD | 42 - Stadt Hannover II | Nicht beteiligt | |
Hermann Färber | CDU/CSU | 263 - Göppingen | Dagegen gestimmt | |
Robert Farle | AfD | 74 - Mansfeld | Dagegen gestimmt | |
Ariane Fäscher | SPD | 58 - Oberhavel - Havelland II | Dafür gestimmt | |
Johannes Fechner | SPD | 283 - Emmendingen - Lahr | Dafür gestimmt | |
Uwe Feiler | CDU/CSU | 58 - Oberhavel - Havelland II | Dagegen gestimmt | |
Peter Felser | AfD | Dagegen gestimmt | ||
Enak Ferlemann | CDU/CSU | 29 - Cuxhaven - Stade II | Nicht beteiligt | |
Susanne Ferschl | DIE LINKE. | 257 - Ostallgäu | Dagegen gestimmt |
Artikel 115 des Grundgesetzes schreibt für den Bundeshaushalt vor, dass „Einnahmen und Ausgaben [...] grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen“ sind. Diese Vorgabe sei auch dann noch erfüllt, wenn höchstens 0,35 % des Bruttoinlandsproduktes jährlich als Schulden aufgenommen werden. Ausnahmen sind „bei einer von der Normallage abweichenden konjunkturellen Entwicklung“ möglich.
Nach diesem Grundsatz hätte der Zweite Nachtragshaushalt 2021 nicht beschlossen werden können. Deshalb stimmte der Bundestag zunächst über diesen Antrag ab, der eine Ausnahme von der sogenannten „Schuldenbremse“ vorsieht.
In ihrem Antrag stellen die Regierungsfraktionen vor diesem Hintergrund fest, dass durch die Corona-Pandemie eine solche Notsituation weiterhin bestünde. Diese beeinflusse die staatliche Finanzlage sowohl auf der Seite der Einnahmen als auch der Ausgaben erheblich. Durch die sich kürzlich verschärfende pandemische Situation seien finanzwirksame Maßnahmen weiterhin notwendig. Mit Investitionen beispielsweise in den Klimaschutz könne man die deutsche Volkswirtschaft darüber hinaus auf einen langfristig nachhaltigen Wachstumspfad führen.
Weitere Details zum Zweiten Nachtragshaushalt 2021 und den Diskussionen um dessen Beschluss, insbesondere Kritikpunkte aus der Opposition, können dem Text zu der dazugehörigen Abstimmung entnommen werden: Zweiter Nachtrag zum Bundeshaushalt 2021.
Aus den Reihen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP stimmten 385 Abgeordnete für den Gesetzentwurf. 290 Abgeordnete der CDU/CSU, AfD und Linken stimmten dagegen. Es gab keine Enthaltungen. 61 Abgeordnete haben sich nicht an der Abstimmung beteiligt. Damit wurde der Gesetzentwurf angenommen.