Name Absteigend sortieren | Fraktion | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
---|---|---|---|---|
Peter Heidt | FDP | 177 - Wetterau I | Dafür gestimmt | |
Hubertus Heil | SPD | 45 - Gifhorn - Peine | Dafür gestimmt | |
Mechthild Heil | CDU/CSU | 198 - Ahrweiler | Dagegen gestimmt | |
Frauke Heiligenstadt | SPD | 52 - Goslar - Northeim - Osterode | Dafür gestimmt | |
Thomas Heilmann | CDU/CSU | 79 - Berlin-Steglitz-Zehlendorf | Dagegen gestimmt | |
Gabriela Heinrich | SPD | 244 - Nürnberg-Nord | Nicht beteiligt | |
Linda Heitmann | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 19 - Hamburg-Altona | Dafür gestimmt | |
Matthias Helferich | fraktionslos | 143 - Dortmund II | Dagegen gestimmt | |
Mark Helfrich | CDU/CSU | 3 - Steinburg - Dithmarschen Süd | Dagegen gestimmt | |
Katrin Helling-Plahr | FDP | 138 - Hagen - Ennepe-Ruhr-Kreis I | Dafür gestimmt | |
Wolfgang Hellmich | SPD | 146 - Soest | Dafür gestimmt | |
Kathrin Henneberger | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 109 - Mönchengladbach | Dafür gestimmt | |
Anke Hennig | SPD | 38 - Osnabrück-Land | Dafür gestimmt | |
Susanne Hennig-Wellsow | DIE LINKE. | 193 - Erfurt - Weimar - Weimarer Land II | Nicht beteiligt | |
Michael Hennrich | CDU/CSU | 262 - Nürtingen | Dagegen gestimmt | |
Marc Henrichmann | CDU/CSU | 127 - Coesfeld - Steinfurt II | Dagegen gestimmt | |
Markus Herbrand | FDP | 92 - Euskirchen - Rhein-Erft-Kreis II | Dafür gestimmt | |
Torsten Herbst | FDP | 159 - Dresden I | Dafür gestimmt | |
Bernhard Herrmann | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 163 - Chemnitzer Umland - Erzgebirgskreis II | Dafür gestimmt | |
Nadine Heselhaus | SPD | 126 - Borken II | Dafür gestimmt | |
Martin Hess | AfD | 265 - Ludwigsburg | Dagegen gestimmt | |
Katja Hessel | FDP | 244 - Nürnberg-Nord | Nicht beteiligt | |
Ansgar Heveling | CDU/CSU | 110 - Krefeld I - Neuss II | Dagegen gestimmt | |
Susanne Hierl | CDU/CSU | 232 - Amberg | Dagegen gestimmt | |
Karsten Hilse | AfD | 156 - Bautzen I | Dagegen gestimmt |
Artikel 115 des Grundgesetzes schreibt für den Bundeshaushalt vor, dass „Einnahmen und Ausgaben [...] grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen“ sind. Diese Vorgabe sei auch dann noch erfüllt, wenn höchstens 0,35 % des Bruttoinlandsproduktes jährlich als Schulden aufgenommen werden. Ausnahmen sind „bei einer von der Normallage abweichenden konjunkturellen Entwicklung“ möglich.
Nach diesem Grundsatz hätte der Zweite Nachtragshaushalt 2021 nicht beschlossen werden können. Deshalb stimmte der Bundestag zunächst über diesen Antrag ab, der eine Ausnahme von der sogenannten „Schuldenbremse“ vorsieht.
In ihrem Antrag stellen die Regierungsfraktionen vor diesem Hintergrund fest, dass durch die Corona-Pandemie eine solche Notsituation weiterhin bestünde. Diese beeinflusse die staatliche Finanzlage sowohl auf der Seite der Einnahmen als auch der Ausgaben erheblich. Durch die sich kürzlich verschärfende pandemische Situation seien finanzwirksame Maßnahmen weiterhin notwendig. Mit Investitionen beispielsweise in den Klimaschutz könne man die deutsche Volkswirtschaft darüber hinaus auf einen langfristig nachhaltigen Wachstumspfad führen.
Weitere Details zum Zweiten Nachtragshaushalt 2021 und den Diskussionen um dessen Beschluss, insbesondere Kritikpunkte aus der Opposition, können dem Text zu der dazugehörigen Abstimmung entnommen werden: Zweiter Nachtrag zum Bundeshaushalt 2021.
Aus den Reihen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP stimmten 385 Abgeordnete für den Gesetzentwurf. 290 Abgeordnete der CDU/CSU, AfD und Linken stimmten dagegen. Es gab keine Enthaltungen. 61 Abgeordnete haben sich nicht an der Abstimmung beteiligt. Damit wurde der Gesetzentwurf angenommen.