Name Absteigend sortieren | Fraktion | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
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Wolfgang Stefinger | CDU/CSU | 218 - München-Ost | Dagegen gestimmt | |
Albert Stegemann | CDU/CSU | 31 - Mittelems | Dagegen gestimmt | |
Ralf Stegner | SPD | 7 - Pinneberg | Dafür gestimmt | |
Mathias Stein | SPD | 5 - Kiel | Dafür gestimmt | |
Johannes Steiniger | CDU/CSU | 208 - Neustadt - Speyer | Dagegen gestimmt | |
Hanna Steinmüller | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 75 - Berlin-Mitte | Dafür gestimmt | |
Nadja Sthamer | SPD | 153 - Leipzig II | Dafür gestimmt | |
Dieter Stier | CDU/CSU | 73 - Burgenland - Saalekreis | Dagegen gestimmt | |
Klaus Stöber | AfD | 190 - Eisenach – Wartburgkreis – Unstrut-Hainich-Kreis | Dagegen gestimmt | |
Diana Stöcker | CDU/CSU | 282 - Lörrach - Müllheim | Dagegen gestimmt | |
Konrad Stockmeier | FDP | 275 - Mannheim | Dafür gestimmt | |
Gero Storjohann | CDU/CSU | 8 - Segeberg - Stormarn-Mitte | Nicht beteiligtkrank | |
Marie-Agnes Strack-Zimmermann | FDP | 106 - Düsseldorf I | Dafür gestimmt | |
Stephan Stracke | CDU/CSU | 257 - Ostallgäu | Dagegen gestimmt | |
Benjamin Strasser | FDP | 294 - Ravensburg | Dafür gestimmt | |
Max Straubinger | CDU/CSU | 230 - Rottal-Inn | Dagegen gestimmt | |
Wolfgang Strengmann-Kuhn | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 185 - Offenbach | Enthalten | |
Christina Stumpp | CDU/CSU | 264 - Waiblingen | Dagegen gestimmt | |
Ruppert Stüwe | SPD | 79 - Berlin-Steglitz-Zehlendorf | Dafür gestimmt | |
Kassem Taher Saleh | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 159 - Dresden I | Dafür gestimmt | |
Jessica Tatti | DIE LINKE. | 289 - Reutlingen | Dagegen gestimmt | |
Claudia Tausend | SPD | 218 - München-Ost | Dafür gestimmt | |
Hermann-Josef Tebroke | CDU/CSU | 100 - Rheinisch-Bergischer Kreis | Dagegen gestimmt | |
Awet Tesfaiesus | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 169 - Werra-Meißner - Hersfeld-Rotenburg | Nicht beteiligt | |
Linda Teuteberg | FDP | 61 - Potsdam - Potsdam-Mittelmark II - Teltow-Fläming II | Dafür gestimmt |
Mit dem Gesetzentwurf soll der Schutzpflicht aus Art. 3 Absatz 3 Satz 2 des Grundgesetzes nachgekommen werden. Anlass war eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Niemand dürfe aufgrund seiner Herkunft, seines Alters, einer Behinderung oder der sexuellen Orientierung benachteiligt werden. Triage-Entscheidungen werden getroffen, wenn die intensivmedizinischen Kapazitäten nicht ausreichen, um alle Patient:innen gleichzeitig zu behandeln. In einem solchen Fall muss die Behandlungsreihenfolge priorisiert werden. Der Gesetzentwurf passt das Infektionsschutzgesetz so an, dass aussschließlich die kurzfristige Überlebenswahrscheinlichkeit in Betracht gezogen werden darf.
Der Gesundheitsausschuss gab dazu eine Beschlussempfehlung ab, welche drei Änderungsanträge beinhaltet. Darin wird definiert, wann überlebenswichtige intensivmedizinische Behandlungskapazitäten in einem Krankenhaus zu knapp sind und Triage-Entscheidungen getroffen werden müssen. Ferner sollen Krankenhäuser dazu verpflichtet werden, der für die Krankenhausplanung zuständigen Landesbehörde eine Zuteilungsentscheidung vorzulegen. Außerdem wird eine weitere Debatte über mögliche Neuregelungen geplant.
Aus der Oppositionsfraktion der CDU/CSU wurde die Kritik an den langen Vorbereitungen für die Anpassung des Gesetzes laut. Die AfD gab zu bedenken, dass die neue Regelung Menschenleben kosten könne und stimmte deshalb gegen den Gesetzentwurf. Die Linkspartei sprach sich für einen längeren Entscheidungsfindungsprozess zu einem Gesetz von dieser Wichtigkeit aus. Linke-Abgeordnete stimmten wegen den kleinen Mängeln im Entwurf gegen die Beschlussempfehlung.
Die Beschlussempfehlung wurde mit 366 Stimmen aus der Koalitionsfraktionen angenommen. Es gab 284 Gegenstimmen aus den Fraktionen der CDU/CSU, der AfD und der Fraktion Die Linke. Fünf Abgeordnete enthielten sich.