Name Absteigend sortieren | Fraktion | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
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Jens Teutrine | FDP | 133 - Herford - Minden-Lübbecke II | Dafür gestimmt | |
Michael Theurer | FDP | 271 - Karlsruhe-Stadt | Dafür gestimmt | |
Michael Thews | SPD | 145 - Hamm - Unna II | Dafür gestimmt | |
Hans-Jürgen Thies | CDU/CSU | 146 - Soest | Dagegen gestimmt | |
Stephan Thomae | FDP | 256 - Oberallgäu | Dafür gestimmt | |
Alexander Throm | CDU/CSU | 267 - Heilbronn | Nicht beteiligt | |
Antje Tillmann | CDU/CSU | 193 - Erfurt - Weimar - Weimarer Land II | Dagegen gestimmt | |
Astrid Timmermann-Fechter | CDU/CSU | 118 - Mülheim - Essen I | Dagegen gestimmt | |
Nico Tippelt | FDP | 165 - Zwickau | Dafür gestimmt | |
Manfred Todtenhausen | FDP | 102 - Wuppertal I | Dafür gestimmt | |
Florian Toncar | FDP | 260 - Böblingen | Dafür gestimmt | |
Markus Töns | SPD | 123 - Gelsenkirchen | Dafür gestimmt | |
Carsten Träger | SPD | 243 - Fürth | Dafür gestimmt | |
Jürgen Trittin | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 53 - Göttingen | Dafür gestimmt | |
Anja Troff-Schaffarzyk | SPD | 25 - Unterems | Dafür gestimmt | |
Derya Türk-Nachbaur | SPD | 286 - Schwarzwald-Baar | Dafür gestimmt | |
Markus Uhl | CDU/CSU | 299 - Homburg | Dagegen gestimmt | |
Katrin Uhlig | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 96 - Bonn | Dafür gestimmt | |
Andrew Ullmann | FDP | 251 - Würzburg | Dafür gestimmt | |
Gerald Ullrich | FDP | 196 - Suhl - Schmalkalden-Meiningen - Hildburghausen – Sonneberg | Dafür gestimmt | |
Frank Ullrich | SPD | 196 - Suhl - Schmalkalden-Meiningen - Hildburghausen – Sonneberg | Dafür gestimmt | |
Volker Ullrich | CDU/CSU | 252 - Augsburg-Stadt | Dagegen gestimmt | |
Alexander Ulrich | DIE LINKE. | 209 - Kaiserslautern | Dagegen gestimmt | |
Julia Verlinden | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 37 - Lüchow-Dannenberg - Lüneburg | Dafür gestimmt | |
Kerstin Vieregge | CDU/CSU | 135 - Lippe I | Dagegen gestimmt |
Mit dem Gesetzentwurf soll der Schutzpflicht aus Art. 3 Absatz 3 Satz 2 des Grundgesetzes nachgekommen werden. Anlass war eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Niemand dürfe aufgrund seiner Herkunft, seines Alters, einer Behinderung oder der sexuellen Orientierung benachteiligt werden. Triage-Entscheidungen werden getroffen, wenn die intensivmedizinischen Kapazitäten nicht ausreichen, um alle Patient:innen gleichzeitig zu behandeln. In einem solchen Fall muss die Behandlungsreihenfolge priorisiert werden. Der Gesetzentwurf passt das Infektionsschutzgesetz so an, dass aussschließlich die kurzfristige Überlebenswahrscheinlichkeit in Betracht gezogen werden darf.
Der Gesundheitsausschuss gab dazu eine Beschlussempfehlung ab, welche drei Änderungsanträge beinhaltet. Darin wird definiert, wann überlebenswichtige intensivmedizinische Behandlungskapazitäten in einem Krankenhaus zu knapp sind und Triage-Entscheidungen getroffen werden müssen. Ferner sollen Krankenhäuser dazu verpflichtet werden, der für die Krankenhausplanung zuständigen Landesbehörde eine Zuteilungsentscheidung vorzulegen. Außerdem wird eine weitere Debatte über mögliche Neuregelungen geplant.
Aus der Oppositionsfraktion der CDU/CSU wurde die Kritik an den langen Vorbereitungen für die Anpassung des Gesetzes laut. Die AfD gab zu bedenken, dass die neue Regelung Menschenleben kosten könne und stimmte deshalb gegen den Gesetzentwurf. Die Linkspartei sprach sich für einen längeren Entscheidungsfindungsprozess zu einem Gesetz von dieser Wichtigkeit aus. Linke-Abgeordnete stimmten wegen den kleinen Mängeln im Entwurf gegen die Beschlussempfehlung.
Die Beschlussempfehlung wurde mit 366 Stimmen aus der Koalitionsfraktionen angenommen. Es gab 284 Gegenstimmen aus den Fraktionen der CDU/CSU, der AfD und der Fraktion Die Linke. Fünf Abgeordnete enthielten sich.