Name Absteigend sortieren | Fraktion | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
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Stefan Seidler | fraktionslos | 1 - Flensburg – Schleswig | Enthalten | |
Detlef Seif | CDU/CSU | 92 - Euskirchen - Rhein-Erft-Kreis II | Dagegen gestimmt | |
Stephan Seiter | FDP | 264 - Waiblingen | Dafür gestimmt | |
Thomas Seitz | AfD | 283 - Emmendingen - Lahr | Dagegen gestimmt | |
Lina Seitzl | SPD | 287 - Konstanz | Dafür gestimmt | |
Melis Sekmen | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 275 - Mannheim | Dafür gestimmt | |
Rainer Semet | FDP | 279 - Pforzheim | Dafür gestimmt | |
Martin Sichert | AfD | 244 - Nürnberg-Nord | Dagegen gestimmt | |
Thomas Silberhorn | CDU/CSU | 236 - Bamberg | Dagegen gestimmt | |
Björn Simon | CDU/CSU | 185 - Offenbach | Nicht beteiligt | |
Petra Sitte | DIE LINKE. | 72 - Halle | Dagegen gestimmt | |
Judith Skudelny | FDP | 258 - Stuttgart I | Dafür gestimmt | |
Nyke Slawik | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 101 - Leverkusen - Köln IV | Dafür gestimmt | |
Tino Sorge | CDU/CSU | 69 - Magdeburg | Dagegen gestimmt | |
Jens Spahn | CDU/CSU | 124 - Steinfurt I - Borken I | Dagegen gestimmt | |
Anne-Monika Spallek | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 127 - Coesfeld - Steinfurt II | Dafür gestimmt | |
Dirk Spaniel | AfD | 258 - Stuttgart I | Dagegen gestimmt | |
Merle Spellerberg | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 160 - Dresden II - Bautzen II | Dafür gestimmt | |
René Springer | AfD | Dagegen gestimmt | ||
Svenja Stadler | SPD | 36 - Harburg | Dafür gestimmt | |
Katrin Staffler | CDU/CSU | 215 - Fürstenfeldbruck | Dagegen gestimmt | |
Nina Stahr | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 79 - Berlin-Steglitz-Zehlendorf | Dafür gestimmt | |
Martina Stamm-Fibich | SPD | 242 - Erlangen | Dafür gestimmt | |
Bettina Stark-Watzinger | FDP | 181 - Main-Taunus | Dafür gestimmt | |
Till Steffen | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 20 - Hamburg-Eimsbüttel | Dafür gestimmt |
Mit dem Gesetzentwurf soll der Schutzpflicht aus Art. 3 Absatz 3 Satz 2 des Grundgesetzes nachgekommen werden. Anlass war eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Niemand dürfe aufgrund seiner Herkunft, seines Alters, einer Behinderung oder der sexuellen Orientierung benachteiligt werden. Triage-Entscheidungen werden getroffen, wenn die intensivmedizinischen Kapazitäten nicht ausreichen, um alle Patient:innen gleichzeitig zu behandeln. In einem solchen Fall muss die Behandlungsreihenfolge priorisiert werden. Der Gesetzentwurf passt das Infektionsschutzgesetz so an, dass aussschließlich die kurzfristige Überlebenswahrscheinlichkeit in Betracht gezogen werden darf.
Der Gesundheitsausschuss gab dazu eine Beschlussempfehlung ab, welche drei Änderungsanträge beinhaltet. Darin wird definiert, wann überlebenswichtige intensivmedizinische Behandlungskapazitäten in einem Krankenhaus zu knapp sind und Triage-Entscheidungen getroffen werden müssen. Ferner sollen Krankenhäuser dazu verpflichtet werden, der für die Krankenhausplanung zuständigen Landesbehörde eine Zuteilungsentscheidung vorzulegen. Außerdem wird eine weitere Debatte über mögliche Neuregelungen geplant.
Aus der Oppositionsfraktion der CDU/CSU wurde die Kritik an den langen Vorbereitungen für die Anpassung des Gesetzes laut. Die AfD gab zu bedenken, dass die neue Regelung Menschenleben kosten könne und stimmte deshalb gegen den Gesetzentwurf. Die Linkspartei sprach sich für einen längeren Entscheidungsfindungsprozess zu einem Gesetz von dieser Wichtigkeit aus. Linke-Abgeordnete stimmten wegen den kleinen Mängeln im Entwurf gegen die Beschlussempfehlung.
Die Beschlussempfehlung wurde mit 366 Stimmen aus der Koalitionsfraktionen angenommen. Es gab 284 Gegenstimmen aus den Fraktionen der CDU/CSU, der AfD und der Fraktion Die Linke. Fünf Abgeordnete enthielten sich.