Name Absteigend sortieren | Fraktion | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
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Johannes Vogel | FDP | 149 - Olpe - Märkischer Kreis I | Dafür gestimmt | |
Kathrin Vogler | DIE LINKE. | 128 - Steinfurt III | Dagegen gestimmt | |
Oliver Vogt | CDU/CSU | 134 - Minden-Lübbecke I | Dagegen gestimmt | |
Marja-Liisa Völlers | SPD | 40 - Nienburg II - Schaumburg | Dafür gestimmt | |
Erik von Malottki | SPD | 16 - Mecklenburgische Seenplatte I - Vorpommern-Greifswald II | Dafür gestimmt | |
Konstantin von Notz | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 10 - Herzogtum Lauenburg - Stormarn-Süd | Dafür gestimmt | |
Christian von Stetten | CDU/CSU | 268 - Schwäbisch Hall - Hohenlohe | Nicht beteiligt | |
Beatrix von Storch | AfD | 75 - Berlin-Mitte | Dagegen gestimmt | |
Dirk Vöpel | SPD | 117 - Oberhausen - Wesel III | Dafür gestimmt | |
Johann Wadephul | CDU/CSU | 4 - Rendsburg-Eckernförde | Dagegen gestimmt | |
Niklas Wagener | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 247 - Aschaffenburg | Dafür gestimmt | |
Robin Wagener | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 135 - Lippe I | Nicht beteiligt | |
Sahra Wagenknecht | DIE LINKE. | Dagegen gestimmt | ||
Johannes Wagner | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 238 - Coburg | Dafür gestimmt | |
Carolin Wagner | SPD | 233 - Regensburg | Dafür gestimmt | |
Maja Wallstein | SPD | 64 - Cottbus - Spree-Neiße | Dafür gestimmt | |
Hannes Walter | SPD | 65 - Elbe-Elster - Oberspreewald-Lausitz II | Nicht beteiligt | |
Beate Walter-Rosenheimer | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 215 - Fürstenfeldbruck | Dagegen gestimmt | |
Marco Wanderwitz | CDU/CSU | 163 - Chemnitzer Umland - Erzgebirgskreis II | Nicht beteiligt | |
Nina Warken | CDU/CSU | 276 - Odenwald - Tauber | Dagegen gestimmt | |
Sandra Weeser | FDP | 197 - Neuwied | Dafür gestimmt | |
Carmen Wegge | SPD | 224 - Starnberg - Landsberg am Lech | Dafür gestimmt | |
Melanie Wegling | SPD | 184 - Groß-Gerau | Dafür gestimmt | |
Alice Weidel | AfD | 293 - Bodensee | Nicht beteiligt | |
Joe Weingarten | SPD | 201 - Kreuznach | Dafür gestimmt |
Mit dem Gesetzentwurf soll der Schutzpflicht aus Art. 3 Absatz 3 Satz 2 des Grundgesetzes nachgekommen werden. Anlass war eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Niemand dürfe aufgrund seiner Herkunft, seines Alters, einer Behinderung oder der sexuellen Orientierung benachteiligt werden. Triage-Entscheidungen werden getroffen, wenn die intensivmedizinischen Kapazitäten nicht ausreichen, um alle Patient:innen gleichzeitig zu behandeln. In einem solchen Fall muss die Behandlungsreihenfolge priorisiert werden. Der Gesetzentwurf passt das Infektionsschutzgesetz so an, dass aussschließlich die kurzfristige Überlebenswahrscheinlichkeit in Betracht gezogen werden darf.
Der Gesundheitsausschuss gab dazu eine Beschlussempfehlung ab, welche drei Änderungsanträge beinhaltet. Darin wird definiert, wann überlebenswichtige intensivmedizinische Behandlungskapazitäten in einem Krankenhaus zu knapp sind und Triage-Entscheidungen getroffen werden müssen. Ferner sollen Krankenhäuser dazu verpflichtet werden, der für die Krankenhausplanung zuständigen Landesbehörde eine Zuteilungsentscheidung vorzulegen. Außerdem wird eine weitere Debatte über mögliche Neuregelungen geplant.
Aus der Oppositionsfraktion der CDU/CSU wurde die Kritik an den langen Vorbereitungen für die Anpassung des Gesetzes laut. Die AfD gab zu bedenken, dass die neue Regelung Menschenleben kosten könne und stimmte deshalb gegen den Gesetzentwurf. Die Linkspartei sprach sich für einen längeren Entscheidungsfindungsprozess zu einem Gesetz von dieser Wichtigkeit aus. Linke-Abgeordnete stimmten wegen den kleinen Mängeln im Entwurf gegen die Beschlussempfehlung.
Die Beschlussempfehlung wurde mit 366 Stimmen aus der Koalitionsfraktionen angenommen. Es gab 284 Gegenstimmen aus den Fraktionen der CDU/CSU, der AfD und der Fraktion Die Linke. Fünf Abgeordnete enthielten sich.