Änderung der Abgabenordnung

Der Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN soll ermöglichen, Taterträge aus Steuerhinterziehungen einzuziehen, die nach einer Änderung der Gesetzeslage (im Zuge des zweiten Corona-Steuerhilfegesetzes) schon als verjährt gelten. Die Erträge, die aus illegalen Cum-Ex-Geschäften stammen, können damit leichter von Staatsanwaltschaften eingezogen werden.

Der Entwurf wurde mit 316 Nein-Stimmen von den Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD abgelehnt. Das BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie DIE LINKE und die FDP stimmten dafür, Enthaltung gab es von Seiten der AfD.

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Dafür gestimmt
168
Dagegen gestimmt
316
Enthalten
68
Nicht beteiligt
157
Abstimmungsverhalten von insgesamt 709 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Thomas OppermannThomas OppermannSPD53 - Göttingen Nicht beteiligt
Portrait von Josephine OrtlebJosephine OrtlebSPD296 - Saarbrücken Dagegen gestimmt
Portrait von Florian OßnerFlorian OßnerCDU/CSU228 - Landshut Dagegen gestimmt
Portrait von Friedrich OstendorffFriedrich OstendorffDIE GRÜNEN127 - Coesfeld - Steinfurt II Dafür gestimmt
Portrait von Josef OsterJosef OsterCDU/CSU199 - Koblenz Dagegen gestimmt
Portrait von Henning OtteHenning OtteCDU/CSU44 - Celle - Uelzen Dagegen gestimmt
Portrait von Gerold OttenGerold OttenAfD221 - München-Land Enthalten
Portrait von Cem ÖzdemirCem ÖzdemirDIE GRÜNEN258 - Stuttgart I Dafür gestimmt
Profilfoto Mahmut ÖzdemirMahmut ÖzdemirSPD116 - Duisburg II Dagegen gestimmt
Portrait von Aydan ÖzoğuzAydan ÖzoğuzSPD22 - Hamburg-Wandsbek Dagegen gestimmt
Portrait von Ingrid PahlmannIngrid PahlmannCDU/CSU45 - Gifhorn - Peine Dagegen gestimmt
Portrait von Sylvia PantelSylvia PantelCDU/CSU107 - Düsseldorf II Dagegen gestimmt
Portrait von Markus PaschkeMarkus PaschkeSPD25 - Unterems Nicht beteiligt
Portrait von Frank PasemannFrank PasemannAfD69 - Magdeburg Nicht beteiligt
Portrait von Martin PatzeltMartin PatzeltCDU/CSU63 - Frankfurt (Oder) - Oder-Spree Nicht beteiligt
Portrait von Petra PauPetra PauDIE LINKE85 - Berlin-Marzahn-Hellersdorf Dafür gestimmt
Portrait von Lisa PausLisa PausDIE GRÜNEN80 - Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf Dafür gestimmt
Portrait von Sören PellmannSören PellmannDIE LINKE153 - Leipzig II Dafür gestimmt
Victor PerliVictor PerliDIE LINKE49 - Salzgitter - Wolfenbüttel Dafür gestimmt
Portrait von Tobias Matthias PeterkaTobias Matthias PeterkaAfD237 - Bayreuth Enthalten
Portrait von Christian PetryChristian PetrySPD298 - St. Wendel Dagegen gestimmt
Portrait von Frauke PetryFrauke Petryfraktionslos158 - Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Nicht beteiligt
Portrait von Joachim PfeifferJoachim PfeifferCDU/CSU264 - Waiblingen Dagegen gestimmt
Profilbild Tobias PflügerTobias PflügerDIE LINKE281 - Freiburg Dafür gestimmt
Portrait von Detlev PilgerDetlev PilgerSPD199 - Koblenz Nicht beteiligt

Mit § 375a der Abgabenordnung (AO) des zweiten Corona-Steuerhilfegesetzes wurde zunächst das Einziehen von schon verjährter Steuerschuld ermöglicht, jedoch mit einer Einschränkung.

Der simultan eingebrachte § 34 in Artikel 97 in das Einführungsgesetz zur Abgabenordnung (EGAO) begrenzt das Einziehen auf Erträge, die zum Zeitpunkt des 1. Juli 2020 noch nicht verjährt waren.

Daraus resultiert, dass viele der sogenannten Cum-Ex-Fälle, die vermehrt zwischen 2005 und 2012 stattfanden, zwar noch strafrechtlich verfolgt werden können, aber daraus gewonnene Taterträge in den Händen der Straftäter verbleiben.
Unter einem Cum-Ex-Geschäft versteht man eine Variante der Steuerhinterziehung, bei der die Kapitalertragssteuer fälschlicherweise mehrfach vom Finanzamt erstattet wird. Das heißt, dass Beträge, die von anderen deutschen Steuerzahlern kommen, an Banker oder Anwälte ausgezahlt werden, die in solche Geschäfte verwickelt sind.

Durch den vorliegenden Gesetzentwurf soll zum einen Artikel 97 § 34  aufgehoben werden und zum anderen eine klare Rechtslage geschaffen werden. Zuvor war nämlich nicht eindeutig, welche Steueransprüche unter die 30-jährige Verjährung (§ 76b Abs. 1 StGB) fallen und welche unter die 10-jährige (§§ 169 bis 171 AO, sowie die §§ 228 bis 232 AO). So hat das Finanzamt noch die Möglichkeit Steueransprüche aus weiter zurückliegenden Fällen zu erheben, unter anderem aus den für den Staat hoch verlustreichen Cum-Ex-Fällen und das auf Basis einer eindeutigen Gesetzlage.

Mit 316 Gegenstimmen aus CDU/CSU und SPD wurde der Entwurf abgelehnt. Zustimmung erhielt er aus den Reihen der FDP, des Bündnis 90/Die Grünen und der LINKEN. Auffällig ist, dass Dr. Matthias Bartke aus der SPD, anders als seine Fraktion, für den Gesetzentwurf stimmte.