Änderung der Abgabenordnung

Der Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN soll ermöglichen, Taterträge aus Steuerhinterziehungen einzuziehen, die nach einer Änderung der Gesetzeslage (im Zuge des zweiten Corona-Steuerhilfegesetzes) schon als verjährt gelten. Die Erträge, die aus illegalen Cum-Ex-Geschäften stammen, können damit leichter von Staatsanwaltschaften eingezogen werden.

Der Entwurf wurde mit 316 Nein-Stimmen von den Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD abgelehnt. Das BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie DIE LINKE und die FDP stimmten dafür, Enthaltung gab es von Seiten der AfD.

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Dafür gestimmt
168
Dagegen gestimmt
316
Enthalten
68
Nicht beteiligt
157
Abstimmungsverhalten von insgesamt 709 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Alexander MüllerAlexander MüllerFDP178 - Rheingau-Taunus - Limburg Dafür gestimmt
Roman Müller-BöhmRoman Müller-BöhmFDP117 - Oberhausen - Wesel III Dafür gestimmt
Portrait von Beate Müller-GemmekeBeate Müller-GemmekeDIE GRÜNEN289 - Reutlingen Dafür gestimmt
Portrait von Frank Müller-RosentrittFrank Müller-RosentrittFDP162 - Chemnitz Dafür gestimmt
Der Herner Gysenberg, ein wichtiger Erholungsort für jung und alt in unserer Stadt, nicht nur in der PandemieMichelle MünteferingSPD141 - Herne - Bochum II Dagegen gestimmt
Portrait von Volker MünzVolker MünzAfD263 - Göppingen Enthalten
Portrait von Sebastian MünzenmaierSebastian MünzenmaierAfD205 - Mainz Enthalten
Portrait von Rolf MützenichRolf MützenichSPD95 - Köln III Nicht beteiligt
Portrait von Zaklin NastićZaklin NastićDIE LINKE20 - Hamburg-Eimsbüttel Nicht beteiligt
Ingrid Nestle sitzend vor einer grünen Hecke in einem orangefarbenen BlazerIngrid NestleDIE GRÜNEN3 - Steinburg - Dithmarschen Süd Dafür gestimmt
Alexander S. NeuAlexander S. NeuDIE LINKE97 - Rhein-Sieg-Kreis I Dafür gestimmt
Portrait von Christoph NeumannChristoph NeumannAfD152 - Leipzig I Enthalten
Prof. Dr.-Ing. Martin Neumann MdBMartin NeumannFDP65 - Elbe-Elster - Oberspreewald-Lausitz II Dafür gestimmt
Portrait von Andreas NickAndreas NickCDU/CSU204 - Montabaur Dagegen gestimmt
Portrait von Petra NicolaisenPetra NicolaisenCDU/CSU1 - Flensburg - Schleswig Dagegen gestimmt
Portrait Dietmar NietanDietmar NietanSPD90 - Düren Dagegen gestimmt
Portrait von Ulli NissenUlli NissenSPD183 - Frankfurt am Main II Dagegen gestimmt
Ein Bild des Abgeordneten Matthias Nölke vor der Innenkuppel des ReichstagsgebäudesMatthias NölkeFDP168 - Kassel Dafür gestimmt
Portrait von Michaela NollMichaela NollCDU/CSU104 - Mettmann I Dagegen gestimmt
Portrait von Jan Ralf NolteJan Ralf NolteAfD167 - Waldeck Enthalten
Portrait von Thomas NordThomas NordDIE LINKE63 - Frankfurt (Oder) - Oder-Spree Dafür gestimmt
Portrait von Omid NouripourOmid NouripourDIE GRÜNEN183 - Frankfurt am Main II Dafür gestimmt
Portrait von Georg NüßleinGeorg NüßleinCDU/CSU255 - Neu-Ulm Nicht beteiligt
Portrait von Ulrich OehmeUlrich OehmeAfD163 - Chemnitzer Umland - Erzgebirgskreis II Nicht beteiligt
Portrait von Wilfried OellersWilfried OellersCDU/CSU89 - Heinsberg Dagegen gestimmt

Mit § 375a der Abgabenordnung (AO) des zweiten Corona-Steuerhilfegesetzes wurde zunächst das Einziehen von schon verjährter Steuerschuld ermöglicht, jedoch mit einer Einschränkung.

Der simultan eingebrachte § 34 in Artikel 97 in das Einführungsgesetz zur Abgabenordnung (EGAO) begrenzt das Einziehen auf Erträge, die zum Zeitpunkt des 1. Juli 2020 noch nicht verjährt waren.

Daraus resultiert, dass viele der sogenannten Cum-Ex-Fälle, die vermehrt zwischen 2005 und 2012 stattfanden, zwar noch strafrechtlich verfolgt werden können, aber daraus gewonnene Taterträge in den Händen der Straftäter verbleiben.
Unter einem Cum-Ex-Geschäft versteht man eine Variante der Steuerhinterziehung, bei der die Kapitalertragssteuer fälschlicherweise mehrfach vom Finanzamt erstattet wird. Das heißt, dass Beträge, die von anderen deutschen Steuerzahlern kommen, an Banker oder Anwälte ausgezahlt werden, die in solche Geschäfte verwickelt sind.

Durch den vorliegenden Gesetzentwurf soll zum einen Artikel 97 § 34  aufgehoben werden und zum anderen eine klare Rechtslage geschaffen werden. Zuvor war nämlich nicht eindeutig, welche Steueransprüche unter die 30-jährige Verjährung (§ 76b Abs. 1 StGB) fallen und welche unter die 10-jährige (§§ 169 bis 171 AO, sowie die §§ 228 bis 232 AO). So hat das Finanzamt noch die Möglichkeit Steueransprüche aus weiter zurückliegenden Fällen zu erheben, unter anderem aus den für den Staat hoch verlustreichen Cum-Ex-Fällen und das auf Basis einer eindeutigen Gesetzlage.

Mit 316 Gegenstimmen aus CDU/CSU und SPD wurde der Entwurf abgelehnt. Zustimmung erhielt er aus den Reihen der FDP, des Bündnis 90/Die Grünen und der LINKEN. Auffällig ist, dass Dr. Matthias Bartke aus der SPD, anders als seine Fraktion, für den Gesetzentwurf stimmte.