Änderung der Abgabenordnung

Der Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN soll ermöglichen, Taterträge aus Steuerhinterziehungen einzuziehen, die nach einer Änderung der Gesetzeslage (im Zuge des zweiten Corona-Steuerhilfegesetzes) schon als verjährt gelten. Die Erträge, die aus illegalen Cum-Ex-Geschäften stammen, können damit leichter von Staatsanwaltschaften eingezogen werden.

Der Entwurf wurde mit 316 Nein-Stimmen von den Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD abgelehnt. Das BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie DIE LINKE und die FDP stimmten dafür, Enthaltung gab es von Seiten der AfD.

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Dafür gestimmt
168
Dagegen gestimmt
316
Enthalten
68
Nicht beteiligt
157
Abstimmungsverhalten von insgesamt 709 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Porträt-Foto Doris AchelwilmDoris AchelwilmDIE LINKE Dafür gestimmt
Portrait von Grigorios AggelidisGrigorios AggelidisFDP43 - Hannover-Land I Dafür gestimmt
Portrait von Gökay AkbulutGökay AkbulutDIE LINKE275 - Mannheim Nicht beteiligt
Portrait von Stephan AlbaniStephan AlbaniCDU/CSU27 - Oldenburg - Ammerland Dagegen gestimmt
Portrait von Renata AltRenata AltFDP262 - Nürtingen Dafür gestimmt
Portrait von Norbert Maria AltenkampNorbert Maria AltenkampCDU/CSU181 - Main-Taunus Dagegen gestimmt
Portrait von Peter AltmaierPeter AltmaierCDU/CSU297 - Saarlouis Nicht beteiligt
Philipp AmthorPhilipp AmthorCDU/CSU16 - Mecklenburgische Seenplatte I - Vorpommern-Greifswald II Dagegen gestimmt
Luise Amtsberg steht in der Natur und lächelt in die KameraLuise AmtsbergDIE GRÜNEN5 - Kiel Nicht beteiligt
Portrait von Niels AnnenNiels AnnenSPD20 - Hamburg-Eimsbüttel Nicht beteiligt
Portrait von Ingrid Arndt-BrauerIngrid Arndt-BrauerSPD124 - Steinfurt I - Borken I Dagegen gestimmt
Portrait von Christine Aschenberg-DugnusChristine Aschenberg-DugnusFDP4 - Rendsburg-Eckernförde Dafür gestimmt
Portrait von Artur AuernhammerArtur AuernhammerCDU/CSU241 - Ansbach Dagegen gestimmt
Portrait von Peter AumerPeter AumerCDU/CSU233 - Regensburg Dagegen gestimmt
Portrait von Bela BachBela BachSPD221 - München-Land Dagegen gestimmt
Portrait von Lisa BadumLisa BadumDIE GRÜNEN236 - Bamberg Dafür gestimmt
Portrait von Heike BaehrensHeike BaehrensSPD263 - Göppingen Dagegen gestimmt
Portrait von Annalena BaerbockAnnalena BaerbockDIE GRÜNEN61 - Potsdam - Potsdam-Mittelmark II - Teltow-Fläming II Nicht beteiligt
Portrait von Ulrike BahrUlrike BahrSPD252 - Augsburg-Stadt Dagegen gestimmt
Portrait von Dorothee BärDorothee BärCDU/CSU248 - Bad Kissingen Nicht beteiligt
Portrait von Nezahat BaradariNezahat BaradariSPD149 - Olpe - Märkischer Kreis I Dagegen gestimmt
Portrait von Thomas BareißThomas BareißCDU/CSU295 - Zollernalb - Sigmaringen Nicht beteiligt
Portrait von Doris BarnettDoris BarnettSPD207 - Ludwigshafen/Frankenthal Dagegen gestimmt
Portrait von Simone BarrientosSimone BarrientosDIE LINKE251 - Würzburg Dafür gestimmt
Portrait von Norbert BarthleNorbert BarthleCDU/CSU269 - Backnang - Schwäbisch Gmünd Dagegen gestimmt

Mit § 375a der Abgabenordnung (AO) des zweiten Corona-Steuerhilfegesetzes wurde zunächst das Einziehen von schon verjährter Steuerschuld ermöglicht, jedoch mit einer Einschränkung.

Der simultan eingebrachte § 34 in Artikel 97 in das Einführungsgesetz zur Abgabenordnung (EGAO) begrenzt das Einziehen auf Erträge, die zum Zeitpunkt des 1. Juli 2020 noch nicht verjährt waren.

Daraus resultiert, dass viele der sogenannten Cum-Ex-Fälle, die vermehrt zwischen 2005 und 2012 stattfanden, zwar noch strafrechtlich verfolgt werden können, aber daraus gewonnene Taterträge in den Händen der Straftäter verbleiben.
Unter einem Cum-Ex-Geschäft versteht man eine Variante der Steuerhinterziehung, bei der die Kapitalertragssteuer fälschlicherweise mehrfach vom Finanzamt erstattet wird. Das heißt, dass Beträge, die von anderen deutschen Steuerzahlern kommen, an Banker oder Anwälte ausgezahlt werden, die in solche Geschäfte verwickelt sind.

Durch den vorliegenden Gesetzentwurf soll zum einen Artikel 97 § 34  aufgehoben werden und zum anderen eine klare Rechtslage geschaffen werden. Zuvor war nämlich nicht eindeutig, welche Steueransprüche unter die 30-jährige Verjährung (§ 76b Abs. 1 StGB) fallen und welche unter die 10-jährige (§§ 169 bis 171 AO, sowie die §§ 228 bis 232 AO). So hat das Finanzamt noch die Möglichkeit Steueransprüche aus weiter zurückliegenden Fällen zu erheben, unter anderem aus den für den Staat hoch verlustreichen Cum-Ex-Fällen und das auf Basis einer eindeutigen Gesetzlage.

Mit 316 Gegenstimmen aus CDU/CSU und SPD wurde der Entwurf abgelehnt. Zustimmung erhielt er aus den Reihen der FDP, des Bündnis 90/Die Grünen und der LINKEN. Auffällig ist, dass Dr. Matthias Bartke aus der SPD, anders als seine Fraktion, für den Gesetzentwurf stimmte.