Name Absteigend sortieren | Fraktion | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
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Roman Reusch | AfD | Nicht beteiligt | ||
Bernd Reuther | FDP | 113 - Wesel I | Dafür gestimmt | |
Lothar Riebsamen | CDU/CSU | 293 - Bodensee | Nicht beteiligt | |
Josef Rief | CDU/CSU | 292 - Biberach | Dagegen gestimmt | |
Bernd Riexinger | DIE LINKE | 259 - Stuttgart II | Nicht beteiligt | |
Andreas Rimkus | SPD | 107 - Düsseldorf II | Dagegen gestimmt | |
Sönke Rix | SPD | 4 - Rendsburg-Eckernförde | Dagegen gestimmt | |
Dennis Rohde | SPD | 27 - Oldenburg - Ammerland | Dagegen gestimmt | |
Johannes Röring | CDU/CSU | 126 - Borken II | Nicht beteiligt | |
Martin Rosemann | SPD | 290 - Tübingen | Dagegen gestimmt | |
Tabea Rößner | DIE GRÜNEN | 205 - Mainz | Dafür gestimmt | |
René Röspel | SPD | 138 - Hagen - Ennepe-Ruhr-Kreis I | Dagegen gestimmt | |
Ernst Dieter Rossmann | SPD | 7 - Pinneberg | Dagegen gestimmt | |
Michael Roth | SPD | 169 - Werra-Meißner - Hersfeld-Rotenburg | Nicht beteiligt | |
Claudia Roth | DIE GRÜNEN | 252 - Augsburg-Stadt | Nicht beteiligt | |
Norbert Röttgen | CDU/CSU | 98 - Rhein-Sieg-Kreis II | Dagegen gestimmt | |
Manuela Rottmann | DIE GRÜNEN | 248 - Bad Kissingen | Dafür gestimmt | |
Stefan Rouenhoff | CDU/CSU | 112 - Kleve | Dagegen gestimmt | |
Erwin Rüddel | CDU/CSU | 197 - Neuwied | Nicht beteiligt | |
Corinna Rüffer | DIE GRÜNEN | 203 - Trier | Dafür gestimmt | |
Albert Rupprecht | CDU/CSU | 235 - Weiden | Dagegen gestimmt | |
Susann Rüthrich | SPD | 155 - Meißen | Dagegen gestimmt | |
Bernd Rützel | SPD | 249 - Main-Spessart | Dagegen gestimmt | |
Sarah Ryglewski | SPD | 54 - Bremen I | Dagegen gestimmt | |
Johann Saathoff | SPD | 24 - Aurich - Emden | Dagegen gestimmt |
Mit § 375a der Abgabenordnung (AO) des zweiten Corona-Steuerhilfegesetzes wurde zunächst das Einziehen von schon verjährter Steuerschuld ermöglicht, jedoch mit einer Einschränkung.
Der simultan eingebrachte § 34 in Artikel 97 in das Einführungsgesetz zur Abgabenordnung (EGAO) begrenzt das Einziehen auf Erträge, die zum Zeitpunkt des 1. Juli 2020 noch nicht verjährt waren.
Daraus resultiert, dass viele der sogenannten Cum-Ex-Fälle, die vermehrt zwischen 2005 und 2012 stattfanden, zwar noch strafrechtlich verfolgt werden können, aber daraus gewonnene Taterträge in den Händen der Straftäter verbleiben.
Unter einem Cum-Ex-Geschäft versteht man eine Variante der Steuerhinterziehung, bei der die Kapitalertragssteuer fälschlicherweise mehrfach vom Finanzamt erstattet wird. Das heißt, dass Beträge, die von anderen deutschen Steuerzahlern kommen, an Banker oder Anwälte ausgezahlt werden, die in solche Geschäfte verwickelt sind.
Durch den vorliegenden Gesetzentwurf soll zum einen Artikel 97 § 34 aufgehoben werden und zum anderen eine klare Rechtslage geschaffen werden. Zuvor war nämlich nicht eindeutig, welche Steueransprüche unter die 30-jährige Verjährung (§ 76b Abs. 1 StGB) fallen und welche unter die 10-jährige (§§ 169 bis 171 AO, sowie die §§ 228 bis 232 AO). So hat das Finanzamt noch die Möglichkeit Steueransprüche aus weiter zurückliegenden Fällen zu erheben, unter anderem aus den für den Staat hoch verlustreichen Cum-Ex-Fällen und das auf Basis einer eindeutigen Gesetzlage.
Mit 316 Gegenstimmen aus CDU/CSU und SPD wurde der Entwurf abgelehnt. Zustimmung erhielt er aus den Reihen der FDP, des Bündnis 90/Die Grünen und der LINKEN. Auffällig ist, dass Dr. Matthias Bartke aus der SPD, anders als seine Fraktion, für den Gesetzentwurf stimmte.