Änderung der Abgabenordnung

Der Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN soll ermöglichen, Taterträge aus Steuerhinterziehungen einzuziehen, die nach einer Änderung der Gesetzeslage (im Zuge des zweiten Corona-Steuerhilfegesetzes) schon als verjährt gelten. Die Erträge, die aus illegalen Cum-Ex-Geschäften stammen, können damit leichter von Staatsanwaltschaften eingezogen werden.

Der Entwurf wurde mit 316 Nein-Stimmen von den Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD abgelehnt. Das BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie DIE LINKE und die FDP stimmten dafür, Enthaltung gab es von Seiten der AfD.

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Dafür gestimmt
168
Dagegen gestimmt
316
Enthalten
68
Nicht beteiligt
157
Abstimmungsverhalten von insgesamt 709 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Stephan PilsingerStephan PilsingerCDU/CSU220 - München-West/Mitte Nicht beteiligt
Portrait von Christoph PloßChristoph PloßCDU/CSU21 - Hamburg-Nord Dagegen gestimmt
Portrait von Paul PodolayPaul PodolayAfD242 - Erlangen Enthalten
Jürgen Pohl AfDJürgen PohlAfD189 - Eichsfeld – Nordhausen – Kyffhäuserkreis Nicht beteiligt
Portrait von Filiz PolatFiliz PolatDIE GRÜNEN38 - Osnabrück-Land Dafür gestimmt
Portrait von Eckhard PolsEckhard PolsCDU/CSU37 - Lüchow-Dannenberg - Lüneburg Dagegen gestimmt
Portrait von Sabine PoschmannSabine PoschmannSPD143 - Dortmund II Dagegen gestimmt
Portrait von Florian PostFlorian PostSPD217 - München-Nord Dagegen gestimmt
Portrait von Achim PostAchim PostSPD134 - Minden-Lübbecke I Dagegen gestimmt
Portrait von Florian PronoldFlorian PronoldSPD230 - Rottal-Inn Nicht beteiligt
Portrait von Stephan ProtschkaStephan ProtschkaAfD230 - Rottal-Inn Enthalten
Portrait von Sascha RaabeSascha RaabeSPD180 - Hanau Dagegen gestimmt
Martin Rabanus im dunklen Anzug mit roter KrawatteMartin RabanusSPD178 - Rheingau-Taunus - Limburg Dagegen gestimmt
Portrait von Thomas RachelThomas RachelCDU/CSU90 - Düren Dagegen gestimmt
Portrait von Kerstin RadomskiKerstin RadomskiCDU/CSU114 - Krefeld II - Wesel II Dagegen gestimmt
Portrait von Alexander RadwanAlexander RadwanCDU/CSU223 - Bad Tölz – Wolfratshausen – Miesbach Dagegen gestimmt
Alois Rainer MdB Alois RainerCDU/CSU231 - Straubing Dagegen gestimmt
Portrait von Peter RamsauerPeter RamsauerCDU/CSU225 - Traunstein Dagegen gestimmt
Portrait von Mechthild RawertMechthild RawertSPD81 - Berlin-Tempelhof-Schöneberg Dagegen gestimmt
Portrait von Eckhardt RehbergEckhardt RehbergCDU/CSU17 - Mecklenburgische Seenplatte II - Landkreis Rostock III Dagegen gestimmt
Portrait von Martin ReichardtMartin ReichardtAfD Nicht beteiligt
Portrait von Hagen ReinholdHagen ReinholdFDP14 - Rostock - Landkreis Rostock II Dafür gestimmt
Portrait von Ingrid RemmersIngrid RemmersDIE LINKE123 - Gelsenkirchen Nicht beteiligt
Portrait von Martin Erwin RennerMartin Erwin RennerAfD104 - Mettmann I Enthalten
Portrait von Martina RennerMartina RennerDIE LINKE193 - Erfurt - Weimar - Weimarer Land II Dafür gestimmt

Mit § 375a der Abgabenordnung (AO) des zweiten Corona-Steuerhilfegesetzes wurde zunächst das Einziehen von schon verjährter Steuerschuld ermöglicht, jedoch mit einer Einschränkung.

Der simultan eingebrachte § 34 in Artikel 97 in das Einführungsgesetz zur Abgabenordnung (EGAO) begrenzt das Einziehen auf Erträge, die zum Zeitpunkt des 1. Juli 2020 noch nicht verjährt waren.

Daraus resultiert, dass viele der sogenannten Cum-Ex-Fälle, die vermehrt zwischen 2005 und 2012 stattfanden, zwar noch strafrechtlich verfolgt werden können, aber daraus gewonnene Taterträge in den Händen der Straftäter verbleiben.
Unter einem Cum-Ex-Geschäft versteht man eine Variante der Steuerhinterziehung, bei der die Kapitalertragssteuer fälschlicherweise mehrfach vom Finanzamt erstattet wird. Das heißt, dass Beträge, die von anderen deutschen Steuerzahlern kommen, an Banker oder Anwälte ausgezahlt werden, die in solche Geschäfte verwickelt sind.

Durch den vorliegenden Gesetzentwurf soll zum einen Artikel 97 § 34  aufgehoben werden und zum anderen eine klare Rechtslage geschaffen werden. Zuvor war nämlich nicht eindeutig, welche Steueransprüche unter die 30-jährige Verjährung (§ 76b Abs. 1 StGB) fallen und welche unter die 10-jährige (§§ 169 bis 171 AO, sowie die §§ 228 bis 232 AO). So hat das Finanzamt noch die Möglichkeit Steueransprüche aus weiter zurückliegenden Fällen zu erheben, unter anderem aus den für den Staat hoch verlustreichen Cum-Ex-Fällen und das auf Basis einer eindeutigen Gesetzlage.

Mit 316 Gegenstimmen aus CDU/CSU und SPD wurde der Entwurf abgelehnt. Zustimmung erhielt er aus den Reihen der FDP, des Bündnis 90/Die Grünen und der LINKEN. Auffällig ist, dass Dr. Matthias Bartke aus der SPD, anders als seine Fraktion, für den Gesetzentwurf stimmte.