Änderung der Abgabenordnung

Der Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN soll ermöglichen, Taterträge aus Steuerhinterziehungen einzuziehen, die nach einer Änderung der Gesetzeslage (im Zuge des zweiten Corona-Steuerhilfegesetzes) schon als verjährt gelten. Die Erträge, die aus illegalen Cum-Ex-Geschäften stammen, können damit leichter von Staatsanwaltschaften eingezogen werden.

Der Entwurf wurde mit 316 Nein-Stimmen von den Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD abgelehnt. Das BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie DIE LINKE und die FDP stimmten dafür, Enthaltung gab es von Seiten der AfD.

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Dafür gestimmt
168
Dagegen gestimmt
316
Enthalten
68
Nicht beteiligt
157
Abstimmungsverhalten von insgesamt 709 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Isabel Mackensen-GeisIsabel Mackensen-GeisSPD208 - Neustadt - Speyer Nicht beteiligt
Portrait von Frank MagnitzFrank MagnitzAfD55 - Bremen II - Bremerhaven Enthalten
Portrait von Yvonne MagwasYvonne MagwasCDU/CSU166 - Vogtlandkreis Dagegen gestimmt
Portrait von Jens MaierJens MaierAfD159 - Dresden I Enthalten
Portrait von Lothar MaierLothar MaierAfD259 - Stuttgart II Enthalten
Portrait von Birgit Malsack-WinkemannBirgit Malsack-WinkemannAfD Enthalten
Portrait von Gisela ManderlaGisela ManderlaCDU/CSU95 - Köln III Dagegen gestimmt
Portrait von Astrid MannesAstrid MannesCDU/CSU186 - Darmstadt Dagegen gestimmt
Portrait von Till MansmannTill MansmannFDP188 - Bergstraße Dafür gestimmt
Portrait von Caren MarksCaren MarksSPD43 - Hannover-Land I Dagegen gestimmt
Portrait von Jürgen MartensJürgen MartensFDP165 - Zwickau Dafür gestimmt
Portrait von Dorothee MartinDorothee MartinSPD21 - Hamburg-Nord Nicht beteiligt
Portrait von Katja MastKatja MastSPD279 - Pforzheim Nicht beteiligt
Portrait von Christoph MatschieChristoph MatschieSPD191 - Jena – Sömmerda – Weimarer Land I Dagegen gestimmt
Portrait von Andreas MattfeldtAndreas MattfeldtCDU/CSU34 - Osterholz - Verden Dagegen gestimmt
Portrait von Hilde MattheisHilde MattheisSPD291 - Ulm Nicht beteiligt
Portrait von Stephan MayerStephan MayerCDU/CSU212 - Altötting Nicht beteiligt
Portrait von Pascal MeiserPascal MeiserDIE LINKE83 - Berlin-Friedrichshain-Kreuzberg - Prenzlauer Berg Ost Dafür gestimmt
Portrait von Michael MeisterMichael MeisterCDU/CSU188 - Bergstraße Dagegen gestimmt
Portrait von Angela MerkelAngela MerkelCDU/CSU15 - Vorpommern-Rügen - Vorpommern-Greifswald I Nicht beteiligt
Portrait von Jan MetzlerJan MetzlerCDU/CSU206 - Worms Dagegen gestimmt
Portrait von Christoph MeyerChristoph MeyerFDP80 - Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf Dafür gestimmt
Portrait von Corinna MiazgaCorinna MiazgaAfD Enthalten
Portrait von Hans MichelbachHans MichelbachCDU/CSU238 - Coburg Dagegen gestimmt
Portrait von Mathias MiddelbergMathias MiddelbergCDU/CSU39 - Stadt Osnabrück Dagegen gestimmt

Mit § 375a der Abgabenordnung (AO) des zweiten Corona-Steuerhilfegesetzes wurde zunächst das Einziehen von schon verjährter Steuerschuld ermöglicht, jedoch mit einer Einschränkung.

Der simultan eingebrachte § 34 in Artikel 97 in das Einführungsgesetz zur Abgabenordnung (EGAO) begrenzt das Einziehen auf Erträge, die zum Zeitpunkt des 1. Juli 2020 noch nicht verjährt waren.

Daraus resultiert, dass viele der sogenannten Cum-Ex-Fälle, die vermehrt zwischen 2005 und 2012 stattfanden, zwar noch strafrechtlich verfolgt werden können, aber daraus gewonnene Taterträge in den Händen der Straftäter verbleiben.
Unter einem Cum-Ex-Geschäft versteht man eine Variante der Steuerhinterziehung, bei der die Kapitalertragssteuer fälschlicherweise mehrfach vom Finanzamt erstattet wird. Das heißt, dass Beträge, die von anderen deutschen Steuerzahlern kommen, an Banker oder Anwälte ausgezahlt werden, die in solche Geschäfte verwickelt sind.

Durch den vorliegenden Gesetzentwurf soll zum einen Artikel 97 § 34  aufgehoben werden und zum anderen eine klare Rechtslage geschaffen werden. Zuvor war nämlich nicht eindeutig, welche Steueransprüche unter die 30-jährige Verjährung (§ 76b Abs. 1 StGB) fallen und welche unter die 10-jährige (§§ 169 bis 171 AO, sowie die §§ 228 bis 232 AO). So hat das Finanzamt noch die Möglichkeit Steueransprüche aus weiter zurückliegenden Fällen zu erheben, unter anderem aus den für den Staat hoch verlustreichen Cum-Ex-Fällen und das auf Basis einer eindeutigen Gesetzlage.

Mit 316 Gegenstimmen aus CDU/CSU und SPD wurde der Entwurf abgelehnt. Zustimmung erhielt er aus den Reihen der FDP, des Bündnis 90/Die Grünen und der LINKEN. Auffällig ist, dass Dr. Matthias Bartke aus der SPD, anders als seine Fraktion, für den Gesetzentwurf stimmte.