(...) Der Nachzahlungsbetrag (die auf einmal überwiesene Mütterrente bzw. der Mehrbetrag in einer Zahlung für mehrere Monate) kann auf Antrag an das Vollstreckungsgericht von der Pfändung befreit werden (nach § 850k Absatz 4 Zivilprozessordnung (ZPO)). (...)
(...) Auch wenn ich die Steuernachzahlungen also als eine Art Steuer für einige Besserverdienende werten würde, reichen die getätigten Nachzahlungen bei weitem nicht, um Steuersenkungen zu finanzieren, so lange unsere Infrastruktur zerbröselt und Deutschland bei den Bildungsausgaben hinter anderen Staaten zurückbleibt. Was wir allerdings planen, ist eine Bereinigung der kalten Steuerprogression, die ja dann auch für viele steuermindernd wirkt. (...)
(...) Nichtsdestotrotz werden wir weiterhin für eine vollständige Gleichstellung eintreten und konsequent, auch gegen Widerstände innerhalb der Großen Koalition, umzusetzen versuchen. (...)
Sehr geehrter Herr Mertens-Stickel,
vielen Dank für Ihren Beitrag.