Gabriela Heinrich, SPD-Bundestagsabgeordnete für Nürnberg-Nord
Gabriela Heinrich
SPD
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Frage von Gudula L. •

Frage an Gabriela Heinrich von Gudula L. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Heinrich,
aus der Presse habe ich erfahren, dass der volle Betrag der Mütterrente ab Juli 2014 berechnet werden, die Auszahlung des vollen Betrages aber erst später erfolgen soll.
Für Bürgerinnen mit einem Pfändungsschutzkonto könnte dies bedeuten, dass der monatliche Rentenbetrag noch unterhalb der Pfändungsgrenze liegen würde. Eine verspätete Auszahlung von mehr als einem Monatsbetrag würde aber zum großen Teil gepfändet werden.
Können Sie bitte dafür sorgen, dass für dieses Problem eine Sonderregelung vereinbart wird?
Mit freundlichen Grüßen
Gudula Lenssen-Schenk

Gabriela Heinrich, SPD-Bundestagsabgeordnete für Nürnberg-Nord
Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Lenssen-Schenk,

ich hatte mich aufgrund Ihrer Mail an die zuständige Arbeitsgruppe in der SPD-Bundestagsfraktion gewandt, die das Thema beim Bundesjustizministerium angesprochen hat. Ich habe jetzt folgende Information für Sie:

Der Nachzahlungsbetrag (die auf einmal überwiesene Mütterrente bzw. der Mehrbetrag in einer Zahlung für mehrere Monate) kann auf Antrag an das Vollstreckungsgericht von der Pfändung befreit werden (nach § 850k Absatz 4 Zivilprozessordnung (ZPO)). Sie müssen sich daher mit einem Antrag an das Vollstreckungsgericht wenden. Der Antrag kann schriftlich – eigenhändig und mit handschriftlicher Unterzeichnung – beim Vollstreckungsgericht eingereicht werden oder auch mündlich zu Protokoll der Geschäftsstelle des Vollstreckungsgerichts gegeben werden.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen. Wenn es Probleme geben sollte, können Sie sich gerne wieder an mich wenden.

Mit freundlichen Grüßen
Gabriela Heinrich

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