Verbesserter Rechtsschutz in Wahlsachen (Art. 93 GG)

Mit den Stimmen von Union, SPD, FDP und Grünen hat der Bundestag den Rechtsschutz im Wahlrecht verbessert. Zukünftig wird es Vereinigungen erlaubt sein, vor einer Wahl gegen Entscheidungen des Bundeswahlausschusses Rechtsmittel beim Bundesverfassungsgericht einzulegen.

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Dafür gestimmt
510
Dagegen gestimmt
0
Enthalten
66
Nicht beteiligt
43
Abstimmungsverhalten von insgesamt 619 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Volker BeckVolker BeckDIE GRÜNEN95 - Köln II Dafür gestimmt
Portrait von Dirk BeckerDirk BeckerSPD136 - Lippe I Nicht beteiligt
Portrait von Uwe BeckmeyerUwe BeckmeyerSPD56 - Bremen II - Bremerhaven Dafür gestimmt
Portrait von Cornelia BehmCornelia BehmDIE GRÜNEN62 - Potsdam - Potsdam-Mittelmark II - Teltow-Fläming II Dafür gestimmt
Portrait von Herbert BehrensHerbert BehrensDIE LINKE35 - Osterholz - Verden Enthalten
Portrait von Manfred BehrensManfred BehrensCDU/CSU68 - Börde - Jerichower Land Dafür gestimmt
Portrait von Veronika BellmannVeronika BellmannCDU/CSU162 - Mittelsachsen Dafür gestimmt
Portrait von Birgitt BenderBirgitt BenderDIE GRÜNEN259 - Stuttgart II Dafür gestimmt
Portrait von Christoph BergnerChristoph BergnerCDU/CSU73 - Halle Dafür gestimmt
Portrait von Florian BernschneiderFlorian BernschneiderFDP51 - Braunschweig Dafür gestimmt
Portrait von Peter BeyerPeter BeyerCDU/CSU106 - Mettmann II Dafür gestimmt
Portrait von Steffen BilgerSteffen BilgerCDU/CSU265 - Ludwigsburg Dafür gestimmt
Portrait von Karin BinderKarin BinderDIE LINKE271 - Karlsruhe-Stadt Enthalten
Portrait von Lothar BindingLothar BindingSPD274 - Heidelberg Dafür gestimmt
Portrait von Clemens BinningerClemens BinningerCDU/CSU260 - Böblingen Dafür gestimmt
Portrait von Matthias W. BirkwaldMatthias W. BirkwaldDIE LINKE95 - Köln II Enthalten
Portrait von Peter BleserPeter BleserCDU/CSU201 - Mosel/Rhein-Hunsrück Dafür gestimmt
Portrait von Heidrun Bluhm-FörsterHeidrun Bluhm-FörsterDIE LINKE17 - Bad Doberan - Güstrow - Müritz Nicht beteiligt
Portrait von Sebastian BlumenthalSebastian BlumenthalFDP5 - Kiel Dafür gestimmt
Portrait von Steffen BockhahnSteffen BockhahnDIE LINKE14 - Rostock Enthalten
Portrait von Claudia Bögel-HoyerClaudia Bögel-HoyerFDP125 - Steinfurt I - Borken I Dafür gestimmt
Portrait von Maria BöhmerMaria BöhmerCDU/CSU208 - Ludwigshafen/Frankenthal Dafür gestimmt
Portrait von Gerd Friedrich BollmannGerd Friedrich BollmannSPD142 - Herne - Bochum II Dafür gestimmt
Portrait von Wolfgang BörnsenWolfgang BörnsenCDU/CSU1 - Flensburg - Schleswig Dafür gestimmt
Portrait von Wolfgang BosbachWolfgang BosbachCDU/CSU101 - Rheinisch-Bergischer Kreis Dafür gestimmt

Vereinigungen können demnächst vor einer Wahl Rechtsmittel gegen Entscheidungen über ihre Eignung als Partei durch den Bundeswahlausschuss einlegen. Bisher war dieses gemäß Artikel 41 des Grundgesetzes (GG) nur nach einer Wahl möglich. Dieses war z. B. durch die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) in ihrem Bericht zur Bundestagswahl 2009 angemahnt worden www.osce.org

Die Problematik bestand bisher in den Regelung, dass zwar Verletzungen subjektiver Wahlrechte geprüft wurden, diese Entscheidungen aber nur als Hinweis an die Wahlkommissionen weitergeleitet wurden, um zukünftig diese Mängel bei Wahlen auszuschließen. Außerdem beklagten sich die Beschwerdeführer über die ungenügende Würdigung individueller Wahlrechtsverletzungen. Dieses soll mit der Änderung des Artikels 93 GG vervollständigt werden.
Um zukünftig die personelle Arbeitsbelastung im Bundeswahlausschuss und den Landeswahlausschüssen zu gewährleisten, werden diese jeweils um zwei Richterinnen oder Richter aus dem Bundesverwaltungsgericht bzw. eines Oberverwaltungsgerichts aufgestockt.
Individuelle Wahlrechtsverletzungen sollen demnach auch "ausdrücklich im Entscheidungstenor des Bundestages und gegebenenfalls des Bundesverfassungsgerichts festgehalten werden". Weiterhin wird die notwendige Anzahl von einhundert Wahlberechtigten für ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht (§ 48 BVerfGG) aufgehoben.