Frage an Ulrike Merten von Michael S. bezüglich Recht
Sehr geehrter Frau Ulrike Merten!
Als Nachbar Ihres Wahlkreises, wie auch Aktiver des Interessenverbandes für Unterhalt und Familienrecht der Bezirksstelle Bonn, kurz ISUV/VDU e.V., wende ich mich mit nachfolgender Frage an Sie.
Wie (hoffentlich) allseits politisch bekannt, bestand seit numehr mehr als
2 Jahren ein Entwurf zur Reform des Unterhaltsrechtes.
Wie konnte es geschehen, dass im 6-Augen-Gespräch der Fraktionsspitzen
(SPD/CDU/CSU) ein sich jetzt herausstellend verfassungswidriger Kompromiß geschlossen wurde. Dieser führte nach BVerfG-Entscheid Az.1 BvL 9/04 nach Veröffentlichung vom 23.05.2007 zur unbefristeten Aussetzung der Reform, obwohl alle Koalitionspartner, OLGe und Betroffene vom Einführungstermin zum 01.07.2007 ausgegangen sind.
Ihr Koalitionspartner CDU/CSU zumindest sich der als "Rechtsexperte" bezeichnende Kollegen bis heute den Entscheid scheinbar nicht verstanden hat.
Diesen sei der Hinweis erlaubt, BVerfG-Entscheide gibt es und wird es wohl auch zukünftig nicht mit Untertitelen geben!
Warum konnten die Sozialdemokraten, ebenso vertreten in der Sachverständigenanhörung zur Unterhaltsrechtsreform vom 16.10.2006 im Rechtsausschuß nicht den Warnungen von zumindest Herrn Prof.Willutzki (Seite 38ff. des Wortprotokolls) folgen. Stattdessen muss ich einen faulen
- nunmehr verfassungswidrigen - Kompromiß der Fraktionspitzen zum Zwecke des Koaltionsfriedens mit Nichtwissen unterstellen.
Auch Ihre Genossin Frau Zypries, bislang dem Urentwurf der Unterhaltsrechtsreform folgend, scheint sich nun der Klatsche seitens des BVerfG´s erholen zu müssen und nimmt deutliche inhaltliche Rechtfertigungen an, welche an sich nur den Unions-Politikern zustünde.
Warum distanziert sich die SPD nicht von paläontologischer Ansichten der Unionsparteinen des Artikel 6 des Grundgesetzes und formiert sich in Richtung gesellschaftlich sozialpolitischer klarer Gegebenheiten?
Mit vorzüglichen Grüßen
Michael Sparwasser
Sehr geehrter Herr Sparwasser,
für Ihre Fragen zum neuen Unterhaltsrecht danke ich Ihnen.
In meinem Standpunkt schließe ich mich weitgehend meinem Bonner Kollegen und damit Ihrem originären Wahlkreisabgeordneten an. Auch ich befürchte eine weitere Verzögerung der notwendigen Reform. Die wichtigste Änderung wird darin bestehen, alle Kinder bei einer etwaigen Trennung / Scheidung der Eltern im Unterhaltsrecht vorrangig zu behandeln. Das nun ein eher „Stellvertreterproblem“ hier aufhaltend wirkt, ist schwer nachzuvollziehen, zumal die von der Union angeführten Begründungen für die Ehefrau empirisch oft nicht haltbar sind und sobald mehrere Kinder im Spiel sind, der geforderten Vorrang von Ehefrauen/-männern mangels Masse in den meisten Fällen akademisch sein dürfte. Bitte sehen Sie mir nach, dass ich nicht das gesamte von Ihnen genannte Anhörungsprotokoll nachvollzogen habe.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrike Merten